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Gesetzliche Rahmenbedingungen für Planen und Bauen im Bestand

Die Anforderungen an das Planen und Bauen im Bestand verändern sich derzeit grundlegend. Seit 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben, die insbesondere energetische Sanierungen, Heizungsmodernisierungen und Fördermaßnahmen betreffen.

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Planerinnen und Planer müssen sich zunehmend auf Nachweispflichten, Förderbedingungen und verbindliche Zeitpläne einstellen.

Zentrale Impulse für diese Entwicklung kommen aus zwei Richtungen: der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Ergänzt werden diese Regelungen durch digitale Werkzeuge wie den Gebäudepass und nationale Sanierungsfahrpläne. Ziel ist es, die energetische Transformation des Gebäudebestands durch klare gesetzliche Zielmarken und finanzielle Anreize voranzutreiben.

Neues Gebäudeenergiegesetz 2024: 65-Prozent-Regel und Heizungsanforderungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Kernpunkt ist die 65-Prozent-Pflicht: Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: In Neubaugebieten gilt die Pflicht bereits seit Anfang 2024, in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 1. Juli 2026 und in allen übrigen Gemeinden ab dem 1. Juli 2028. Bis dahin sind weiterhin fossile Heizsysteme erlaubt, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Übergangslösungen, wie effiziente Gasbrennwertthermen mit verpflichtender Beratung, bleiben ebenfalls zulässig.

Technische Vorgaben ergeben sich aus Normen wie DIN V 18599 zur Energiebilanzierung und DIN 4108 für den Wärmeschutz. Diese Normen sind normalerweise freiwillig, erlangen aber durch den Verweis im GEG bindende Wirkung.

Darüber hinaus enthält das GEG Anforderungen zu Dämmstandards bei Umbauten und zur Nachweisführung bei Sanierungen. Dazu zählen etwa:

  • Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen
  • Austausch alter Öl- und Gasheizkessel mit Baujahr vor 1991 oder Laufzeit über 30 Jahre
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
  • Hydraulischer Abgleich neuer Heizsysteme

Bei Eigentümerwechseln greifen die Pflichten für selbstgenutzte Immobilien mit einer Frist von zwei Jahren. In Wohnungseigentümergemeinschaften gelten die Vorgaben nur bei gemeinschaftlich beschlossenen baulichen Maßnahmen oder wenn das gesamte Gebäude betroffen ist.

EPBD-Recast: EU-Vorgaben für bestehende Gebäude

Der Recast der EU-Gebäuderichtlinie, beschlossen am 8. Mai 2024, richtet den Fokus erstmals systematisch auf den bestehenden Gebäudebestand. Ziel ist ein dekarbonisierter Gebäudesektor bis 2050. Kernpunkte sind:

  • Einführung verbindlicher Mindeststandards für die Energieeffizienz bestehender Gebäude (MEPS), zunächst für Nichtwohngebäude
  • Nationale Sanierungsfahrpläne zur Zielvorgabe für CO₂-Reduktion
  • Digitaler Gebäudepass mit Informationen zu Energieverbrauch, Sanierungsmaßnahmen, Materialien und technischer Ausstattung

Der digitale Gebäudepass schafft Transparenz für Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Finanzinstitute und erleichtert die Planung, Finanzierung und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen.

Wichtige Fristen auf einen Blick

  • 01.01.2024: Inkrafttreten GEG mit 65-Prozent-Regel für Neubaugebiete
  • 01.07.2026: GEG-Pflicht für Kommunen über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner
  • 01.07.2028: GEG-Pflicht für alle übrigen Kommunen
  • ab 2027: Erste digitale Gebäudedaten im Rahmen von Energieausweisen
  • 2030: EU-Mindeststandards für Nichtwohngebäude
  • 2035: Zieljahr für 20–22 % Primärenergieeinsparung im Wohngebäudebestand
  • 2045: Klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland

Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmeregelungen. Energetische Maßnahmen müssen stets mit dem Schutz der historischen Bausubstanz vereinbar sein. Gesetzliche Anforderungen können angepasst oder ausgesetzt werden, um den Erhalt des Erscheinungsbildes zu gewährleisten. Förderprogramme unterstützen zudem die behutsame Sanierung dieser Gebäude.

Die gesetzlichen Anforderungen an Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen verändern sich schneller als je zuvor. Planerinnen und Planer sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, welche Pflichten bestehen, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können und welche Fristen einzuhalten sind. Die digitale Systematisierung über Gebäudepass, Sanierungsfahrplan und EU-Mindeststandards eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben werden von Beginn an in die Planung integriert.

Quelle: https://kurzlinks.de/tbxo

©Frank Boston | AdobeStock
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