Neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab 2026
Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2025 die neuen EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. Diese gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Mit der Anpassung werden die Schwellenwerte leicht gesenkt, was Auswirkungen auf die Vergabepraxis in Deutschland und damit auch auf Ingenieurinnen und Ingenieure im Bereich der öffentlichen Aufträge hat.
Hintergrund der Anpassung
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung sowie an Wechselkursveränderungen angepasst. Ziel ist es, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt fair zu gestalten und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmenden zu gewährleisten. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinien 2014/23/EU (Konzessionen), 2014/24/EU (klassische Vergabe) und 2014/25/EU (Sektorenrichtlinie).
Neue Schwellenwerte ab 1. Januar 2026
Für die Jahre 2026 und 2027 gelten folgende Werte (jeweils ohne nationale Umsatzsteuer):
| Anwendungsbereich | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
|---|---|---|
| Klassische Richtlinie (2014/24/EU) | ||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden | 143.000 EUR | 140.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen – übrige öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR | 216.000 EUR |
| Konzessionen (2014/23/EU) | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) | ||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen | 443.000 EUR | 432.000 EUR |
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) durch die Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2025/2152. Eine zusätzliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist nicht erforderlich, da § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dynamisch auf die EU-Richtlinien verweist.
Für Ingenieurbüros, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sind die neuen Schwellenwerte von praktischer Relevanz. Eine geringfügige Absenkung kann dazu führen, dass bestimmte Projekte künftig unterhalb der EU-Schwelle liegen und somit national vergeben werden können. Dies kann den administrativen Aufwand reduzieren und regionale Beteiligungsmöglichkeiten verbessern.
Gleichzeitig bleibt es für Planungsbüros wichtig, die geltenden Schwellenwerte zu kennen und in ihrer Auftragsstrategie zu berücksichtigen. Auch bei kleineren Projekten gelten die Grundsätze der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Gleichbehandlung – zentrale Prinzipien einer qualitätsorientierten Vergabepraxis.
Die einzelnen Verordnungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union abrufbar:
>> Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
>> Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
>> Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150
