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BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Neue Regelungen zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau deutlich verkürzt werden sollen. Ziel ist es, Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, Bauprojekte schneller umzusetzen und damit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Kern des Vorhabens ist die Möglichkeit, Wohnungsbauvorhaben auch ohne aufwendige Bebauungspläne zu genehmigen. Statt einer Planungs- und Genehmigungsdauer von mehreren Jahren sollen Genehmigungen künftig innerhalb von zwei Monaten erteilt werden können. Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2030 befristet.

Für Kommunen eröffnet sich dadurch die Option, Ausnahmen von bestehenden Bebauungsplänen zuzulassen, wenn dringender Bedarf an Wohnraum besteht. Besonders der Holzbau könnte profitieren, da serielle Bauweisen und modulare Systeme unter den neuen Rahmenbedingungen schneller umgesetzt werden können.

Nachverdichtung und Flächennutzung

Neben der Beschleunigung der Verfahren sieht der Entwurf auch eine Anpassung bestehender Vorschriften vor. Künftig sollen zusätzliche Flächen in angespannten Wohnungsmärkten ausgewiesen werden können. Änderungen im Paragraph 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches ermöglichen die Nutzung angrenzender Außenbereiche, wenn Flächen in bestehenden Siedlungen knapp sind.

Auch im Innenbereich sind Abweichungen von bisherigen Vorgaben geplant. Grundlage hierfür ist die vorgesehene Neuregelung in Paragraph 34 Absatz 4b. Gemeinden können dadurch beispielsweise Aufstockungen bestehender Gebäude oder die Bebauung rückwärtiger Grundstücke erleichtern.

Chancen und Herausforderungen für die Planungspraxis

Für Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten ergeben sich mit den neuen Regelungen erweiterte Möglichkeiten, Projekte effizienter zu entwickeln. Vor allem standardisierte Bauweisen könnten von den kürzeren Verfahren profitieren. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung eine sorgfältige Abstimmung zwischen Kommunen, Planungsbüros und Bauunternehmen, um Qualität und Nachhaltigkeit der Bauprojekte sicherzustellen.

Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass eine zu starke Flexibilisierung Risiken für eine geordnete städtebauliche Entwicklung birgt. Umweltverbände sehen die Gefahr, dass öffentliche Interessen wie Natur- und Landschaftsschutz weniger berücksichtigt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen sein. Danach wird sich zeigen, wie stark der Bau-Turbo tatsächlich in der Praxis greifen wird. Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist es sinnvoll, die Entwicklung genau zu beobachten und sich frühzeitig mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Website bereit.

>> Pressemitteilung zum Beschluss “Bau-Tubo”

>> Gesetzesentwurf

© Bildlove | AdobeStock
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