Neue Technische Baubestimmungen ab 20. August 2025 in Kraft

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 20. Mai 2025 die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/1) veröffentlicht. Gemäß der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vom 3. Mai 2023 gilt diese Musterfassung ab dem 20. August 2025 auch im Land Brandenburg – automatisch und verbindlich.

Was ist zu beachten?

  • Die MVV TB 2025/1 ersetzt die bisher gültige Fassung.
  • Landesspezifische Abweichungen, die in der Anlage zu Nr. 3 der VV TB 2023 geregelt sind, bleiben weiterhin gültig.
  • Die neuen Technischen Baubestimmungen enthalten aktualisierte Normverweise, Anforderungen an Bauprodukte und Bauausführungen.

Für Planerinnen und Planer bedeutet das:

  • Neue Bauanträge ab dem 20. August 2025 müssen die aktualisierte Regelung berücksichtigen.
  • Bestehende Planungsunterlagen sollten rechtzeitig überprüft und angepasst werden.
  • Auch bei der Ausschreibung und Ausführung sind die neuen Vorgaben verbindlich zu beachten.

Die aktuelle Fassung der MVV TB 2025/1 kann auf der Website des DIBt eingesehen werden.

>> Technische Baubestimmungen

©DIBt
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