Novelle der Brandenburgischen Bauordnung im fachlichen Dialog weiterentwickeln
Die geplante Novelle der Brandenburgischen Bauordnung berührt zentrale Fragen der Planungspraxis, der Bauwerksicherheit und der Baukultur. Sie hat daher in der Fachwelt eine breite Diskussion ausgelöst. Die Brandenburgische Ingenieurkammer, die Brandenburgische Architektenkammer sowie der Förderverein Baukultur Brandenburg haben sich gemeinsam an den Landtag des Landes Brandenburg gewandt, um ausgewählte Regelungsansätze aus fachlicher Sicht zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Im Mittelpunkt des gemeinsamen Appells stehen die Ziele, bewährte Qualitätsstandards zu sichern, Verfahren praxistauglich auszugestalten und gleichzeitig den Herausforderungen von Umbau, Digitalisierung und Ressourcenschonung gerecht zu werden.
Musterbauordnung als verlässliche Grundlage
Aus Sicht der planenden Berufe bietet die Musterbauordnung eine fachlich erprobte und bundesweit vergleichbare Grundlage für landesrechtliche Regelungen. Eine stärkere Orientierung an der Musterbauordnung kann die Rechtssicherheit erhöhen und die Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten verbessern. Gleichzeitig wird betont, dass landesspezifische Regelungen dort erhalten bleiben sollten, wo sie sich in der Praxis bewährt haben oder besondere Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Energetische Nachweise unabhängig prüfen
Kritisch bewertet wird die vorgesehene Abschaffung der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung bei Sonderbauten. Unabhängige Prüfungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, insbesondere bei komplexen Gebäuden mit hohen technischen Anforderungen. Sie helfen, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und langfristige Kostenrisiken für Bauherrschaften zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht sollte eine Änderung dieses Systems nur im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung erfolgen.
Umbau und Umnutzung praxisnah regeln
Die Einführung eines eigenständigen Paragrafen für Umbau und Umnutzung wird grundsätzlich begrüßt. Angesichts des hohen Bestandsanteils und der Bedeutung der Innenentwicklung ist dieser Schritt fachlich folgerichtig. Allerdings wird angeregt, die Regelung nicht auf Wohngebäude zu beschränken. Auch Nichtwohngebäude spielen eine wichtige Rolle bei der Aktivierung von Leerstand und der Anpassung an neue Nutzungsanforderungen. Vereinfachte Verfahren können hier einen Beitrag zu nachhaltiger Flächennutzung leisten.
Bauwerksicherheit konsequent sichern
Änderungen bei der Bauvorlageberechtigung und bei den Nachweisberechtigungen erfordern aus Sicht der Fachkammern eine sorgfältige Abwägung. Tragwerksplanung ist ein zentraler Baustein der Bauwerksicherheit und erfordert eine entsprechende Qualifikation. Das bewährte Vier Augen Prinzip trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und Schäden vorzubeugen. Eine Absenkung fachlicher Anforderungen sollte daher vermieden werden.
Abweichungen rechtssicher ausgestalten
Die Regelung von Abweichungen im Bauordnungsrecht ist für die tägliche Praxis von großer Bedeutung. Eine klarere Formulierung kann dazu beitragen, den Ermessensspielraum der Bauaufsichtsbehörden zu präzisieren und Verfahren zu beschleunigen. Abweichungen sollten möglich sein, sofern öffentliche Belange und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Dies schafft Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Rolle der Kammern stärken
Die Fachkammern übernehmen zentrale Aufgaben bei der Qualitätssicherung, der Berufsaufsicht und der Sicherung fachlicher Standards. Eine verbindliche Kammerzugehörigkeit trägt dazu bei, qualifizierte Planung zu gewährleisten und Bauherrschaften zu schützen. Gleichzeitig können Kammern durch ihre Expertise Verwaltung und Politik unterstützen und so zu effizienteren Verfahren beitragen.
Digitalisierung und Konzentrationswirkung nutzen
Positiv bewertet wird die Beibehaltung der Konzentrationswirkung der Baugenehmigung sowie die weitere Verankerung digitaler Bauantragsverfahren. Die Bündelung von Genehmigungen und die digitale Koordination beteiligter Stellen sind wichtige Voraussetzungen für transparente und zügige Verfahren. Sie bieten die Chance, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen zu verbessern.
Konstruktiver Austausch als Grundlage
Die Brandenburgische Ingenieurkammer, die Brandenburgische Architektenkammer und der Förderverein Baukultur Brandenburg sprechen sich für einen fortgesetzten fachlichen Dialog aus. Ziel ist es, die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung so auszugestalten, dass Baukultur, Sicherheit, Qualität und Praxistauglichkeit gleichermaßen berücksichtigt werden. Die beteiligten Institutionen stehen bereit, ihre fachliche Expertise in Arbeitsgruppen und Gesprächen einzubringen.
>> Hier können Sie sich den Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung
