Veranstaltung
Vergabeverfahren für Planungsleistungen nach Abschnitt 6 der VgV
Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde das nationale Vergaberecht aufgrund der europäischen Vorgaben grundlegend novelliert. VOF und VOL sind entfallen, die Vergabe von Planungsleistungen ist seither in der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Als Regelverfahren für die Vergabe für Planungsleistungen sind daher das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog eingeführt.
Mit Wirkung zum 24. August 2023 wurde § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (losweise Betrachtung der einzelnen Planungsleistungen) ersatzlos gestrichen und alle(!) projektbezogenen Planungsleistungen müssen nun addiert und bei Erreichen des Schwellenwerts auch bei unterschwelliger Honorarhöhe europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass bei Projekten ab ca. 1,2 Mio. € Bausumme voraussichtlich 80% der Planungsleistungen ausschreibungspflichtig werden.
Ziel des Seminars ist es, nicht nur die Rechtsgrundlagen der Vergabeverfahren für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure nach der Vergabeverordnung (VgV) zu kennen, sondern auch die Fähigkeit zu verstärken, mögliche Varianten zur differenzierten Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber sicher zu begleiten.
Themen
Rechtliche Grundlagen (GWB, VgV, RPW) | Verhandlungsverfahren und Wettbewerblicher Dialog, Vergabeverfahren mit/ohne Lösungsvorschläge oder Planungswettbewerb | Auswahlverfahren/Teilnahmewettbewerb | Inhalt und Ablauf von Verhandlungsverfahren | aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architekten und Vertreter der privaten und öffentlichen Hand, welche selbst Vergabeverfahren nach der VgV ausloben oder seitens der Vergabestellen begleiten, als auch an Auftragnehmer, welche ihre Rechte und Pflichten der öffentlichen Auftraggeber und die Verfahrensabläufe besser kennen möchten.
Nichtmitglieder: 200,00 € (umsatzsteuerfrei)
Studenten: 15,00 € (umsatzsteuerfrei)
Referenten: