Veranstaltung
schriftliche Prüfung * Rauchabzugsanlagen *
Das zweistufige Prüfungsverfahren ist in der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) durch Anlage 1 (sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung - stGa) festgelegt.
Die Prüfungsverfahren für den Fachbereich „sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (stGa)” in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen werden organisatorisch in einen bauordnungsrechtlichen und einen fachspezifischen Teil aufgeteilt.
Die Bearbeitungszeit von maximal 240 Minuten setzt sich zusammen in 70 Minuten für den bauordnungsrechtlichen und 170 Minuten für den fachspezifischen Teil.
In der Fachrichtung CO-Warnanlagen beträgt die maximale Bearbeitungszeit 240 Minuten.
Der Veranstaltungstermin auf der Internetseite zeigt den geplanten Bearbeitungszeitraum.
Der Prüfungszeitraum setzt sich unter anderen zusammen aus:
Anmeldung > Belehrung > SP austeilen > Bearbeitungszeit > SP einsammeln
Anmeldung ist ab 1 Stunde vorher möglich.
Ende des Prüfungszeitraums ist zirka 15 Minuten nach Beendigung der tatsächlichen Bearbeitungszeitraum.
Die Prüfung erfolgt nach den von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlassen.
Der reguläre Anmeldeschluss zum Prüfungsverfahren ist acht Wochen vor den Prüfungen. Anmeldungen können nur von den Anerkennungsbehörden der Bundesländer vorgenommen werden.
Die Gebühren für das zweistufige Prüfungsverfahren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses nach der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.
Maik Schneider
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses
0331 / 743 18 14
maik.schneider@bbik.de
(BTU) Cottbus - Senftenberg
Standort Sachsendorf
Laborgebäude, Haus 15, Raum 15B.139
Lipezker Straße 47
03048 Cottbus
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