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Bauvorlage
berechtigung

BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung

(gemäß § 65 Abs. 3 Ziff. 1 BbgBO)

© Bita and Splits | AdobeStock

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Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung | Brandenburgische Ingenieurkammer