Europäische Technische Bewertung bleibt zentral im neuen Bauproduktenrecht
Mit Inkrafttreten der novellierten Bauproduktenverordnung Europäische Union zum 8. Januar 2026 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa verändert. Besonders betroffen ist die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA, die weiterhin ein wesentlicher Bestandteil für die CE-Kennzeichnung nicht harmonisierter Bauprodukte bleibt.
Gerade für innovative Bauprodukte, für die keine harmonisierte europäische Norm vorliegt, eröffnet die ETA Herstellenden weiterhin den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Damit bleibt dieses Verfahren ein bedeutendes Instrument für technische Innovationen im Bauwesen und für die europaweite Vermarktung neuer Produkte.
Neue Bauproduktenverordnung stärkt Anforderungen an Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Die neue Bauproduktenverordnung legt stärkere Schwerpunkte auf digitale Prozesse und nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen. Damit verändern sich auch die Abläufe im ETA-Verfahren. Für Hersteller und technische Fachkreise bedeutet dies, dass Bewertungs- und Nachweisprozesse künftig stärker digital unterstützt und um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden.
Diese Entwicklungen standen im Mittelpunkt der EOTA Stakeholder Conference 2025 in Brüssel. Unter dem Titel „From Vision to Action: The New ETA Route“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, europäischen Institutionen und Technischen Bewertungsstellen über die Zukunft des ETA-Systems. Im Fokus standen Fragen zur Weiterentwicklung des Verfahrens, zur Beschleunigung von Bewertungsprozessen sowie zur Integration neuer Anforderungen aus der Bauproduktenverordnung.
Europäische Zusammenarbeit als Grundlage für effiziente Bewertungsverfahren
Die Konferenz machte deutlich, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der European Organisation for Technical Assessment und der Europäische Kommission ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Weiterentwicklung des Systems ist. So konnten im Jahr 2025 mehr als 100 Europäische Bewertungsdokumente veröffentlicht werden. Diese sogenannten EADs bilden die technische Grundlage für die Erteilung einer ETA und damit für die CE-Kennzeichnung innovativer Bauprodukte.
Für Planende, Prüfende und Herstellende sind diese Bewertungsdokumente von hoher Relevanz. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass neue Bauprodukte nachvollziehbar bewertet und regelkonform in den europäischen Markt eingeführt werden können.
ETA schafft Planungssicherheit für innovative Bauprodukte
Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist die ETA weit mehr als ein formales Zulassungsverfahren. Sie schafft technische Transparenz und Planungssicherheit bei Produkten, die außerhalb harmonisierter Normen eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere innovative Baustoffe, Sonderkonstruktionen und neu entwickelte Bauprodukte, die in modernen Planungsprozessen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die technische Bewertung unterstützt damit nicht nur Herstellende, sondern auch Planungsbüros, Prüfstellen und Bauausführende bei der Einordnung der Leistungsmerkmale und Verwendbarkeit eines Produkts.
DIBt begleitet die Umsetzung der neuen Anforderungen
In Deutschland übernimmt das Deutsches Institut für Bautechnik als Technische Bewertungsstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des ETA-Verfahrens. Es begleitet Herstellende bei der Anwendung der neuen Bauproduktenverordnung und stellt aktuelle Informationen zu Übergangsregelungen und Verfahrensabläufen bereit.
Mit der Weiterentwicklung des europäischen Bauproduktenrechts bleibt die Europäische Technische Bewertung damit ein zentrales Instrument, um Innovation im Bauwesen rechtssicher in den Markt zu bringen. Für die Ingenieurpraxis bedeutet dies verlässliche Bewertungsgrundlagen, klare Nachweiswege und bessere Voraussetzungen für den Einsatz neuer technischer Lösungen im Bauwesen.
