HOAI 202x: Honorargutachten bietet wegweisende Impulse für eine moderne und faire Vergütung von Planungsleistungen
Wie viel sind die Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren künftig wert – und wie lassen sie sich sachgerecht bemessen? Diese Frage steht im Zentrum des neuen Honorargutachtens, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Januar 2025 veröffentlicht wurde.
Das Gutachten stellt die erste tiefgreifende wissenschaftliche Überarbeitung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) seit über einem Jahrzehnt dar und liefert wesentliche Impulse für eine überfällige Reform.
Warum braucht es eine neue HOAI?
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 ist die HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr. Die Novelle von 2021 reagierte formal auf das Urteil, verpasste es jedoch, die Honorarregelungen an die wirtschaftliche Realität der Planungsbranche anzupassen. Die aktuellen Tafelwerte basieren auf veralteten Grundlagen aus dem Jahr 2012 – und spiegeln weder die dynamische Baupreisentwicklung noch den gestiegenen Planungsaufwand wider, etwa durch Nachhaltigkeitsanforderungen, digitale Methoden wie BIM oder neue gesetzliche Vorgaben.
Wissenschaftlich fundierte Vorschläge für die Praxis
Das neue Gutachten wurde von einem interdisziplinären Expertenteam unter Federführung der Universität Stuttgart und der Hans Lechner ZT GmbH erstellt. Es basiert auf fundierten Sekundärdaten und Experteninterviews. Ziel war es, die HOAI für die kommenden Jahre belastbar, anpassungsfähig und praxistauglich zu gestalten. Zu den zentralen Inhalten zählen:
- Neue Honorartafeln für alle Leistungsbilder
- Anhebung der Tafelgrenzwerte, z. B. bei der Gebäudeplanung von 100.000 Euro bis 50 Mio. Euro
- Vorschlag zur Dynamisierung der Honorartafeln, insbesondere bei Flächenplanungen und im Bauen im Bestand
- Berücksichtigung aktueller Rationalisierungs- und Digitalisierungseffekte
- Diskussion über ein Mittelsatzmodell als Alternative zur bisherigen Honorarspanne (ohne Mehrheit im Begleitkreis)
Diese Elemente zielen auf eine faire und nachvollziehbare Vergütung ab, die sich an realen Marktbedingungen orientiert – ohne jedoch ein starres Preisrecht zu reaktivieren.
Was bedeutet das für Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg?
Das Honorargutachten bietet wertvolle Orientierung für die tägliche Praxis: Es schafft eine belastbare Grundlage für Honorarverhandlungen und stärkt die Position von Planenden gegenüber Auftraggebern und Vergabestellen. Gerade angesichts steigender Personal- und Sachkosten sowie wachsender Leistungsanforderungen ist eine moderne, transparente Honorarsystematik essentiell, um Qualität in der Planung sicherzustellen.
Zudem verdeutlicht das Gutachten: Eine zukunftsfähige HOAI ist kein rein juristisches oder politisches Projekt, sondern ein wirtschaftliches und fachliches Erfordernis zur Sicherung der Planungsqualität in Deutschland.
Wie geht es weiter?
Ob und wann die Vorschläge des Gutachtens Eingang in eine neue HOAI 202x finden, ist derzeit offen. Die geplante Beratung im Bundeskabinett wurde aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl auf unbestimmte Zeit verschoben, ein konkreter Verordnungsentwurf liegt bislang nicht vor. Dennoch bildet das Gutachten – gemeinsam mit dem Planungsbereichsgutachten von 2024 – eine fundierte fachliche Grundlage für eine künftige Reform.
Die HOAI muss sich weiterentwickeln, um den Herausforderungen der heutigen Planungswelt gerecht zu werden. Das neue Honorargutachten zeigt, wie das gelingen kann – mit Augenmaß, Praxisbezug und wissenschaftlicher Tiefe. Für Planerinnen und Planer in Brandenburg und darüber hinaus ist es ein wichtiger Kompass für die kommenden Jahre.
Quelle: https://kurzlinks.de/aapl