Neue Anforderungen an Betriebsräume für elektrische Anlagen und Energiespeichersysteme in Brandenburg

Mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen zum 15. März 2025 setzt das Land Brandenburg ein deutliches Zeichen für die Anpassung der baulichen Anforderungen an moderne Energieinfrastrukturen – insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Integration von Energiespeichersystemen.

Die aktualisierte Regelung bringt nicht nur präzisierte technische Anforderungen, sondern auch klare Abgrenzungen bei der baulichen Unterbringung und Sicherheit von Speicher- und Sicherheitsstromanlagen. Für planende und bauausführende Ingenieurinnen und Ingenieure ergibt sich dadurch ein höherer Handlungsbedarf bei der Konzeption, Planung und Umsetzung entsprechender Betriebsräume.

Hintergrund der Änderung

Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2014 wurde den gestiegenen Anforderungen an Energiespeicherlösungen – insbesondere Lithium-Ionen-Akkumulatoren – nicht mehr gerecht. Mit dem Boom dezentraler Energieversorgung, etwa durch Photovoltaikanlagen mit Heimspeichern oder batteriegestützte Sicherheitsstromversorgung, entsteht ein wachsender Bedarf an spezifischen baulichen Schutzmaßnahmen für diese Systeme.

Das ist neu – die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Erweiterter Anwendungsbereich

Erstmals explizit einbezogen wird die Aufstellung von Akkumulatoren zur allgemeinen Stromversorgung. Damit unterliegen auch viele Batteriespeicher, wie sie in privaten und gewerblichen Gebäuden vermehrt eingesetzt werden, der Verordnung.

2. Klar definierte Ausnahmen

Anlagen mit geringer Speicherkapazität werden von der Verordnung ausgenommen. Das betrifft:

  • zentrale Batterieanlagen ≤ 2 kWh mit verschlossenen Batterien
  • allgemeine Stromspeicher bis 20 kWh
  • elektrische Anlagen und Speicher in freistehenden Gebäuden oder brandgeschützten Gebäudeteilen

3. Neu gefasste Anforderungen an elektrische Betriebsräume

Je nach Anlagentyp sind eigene Betriebsräume mit spezifischem Schutzbedarf erforderlich. Für Speicheranlagen steht der Schutz vor Gefährdung durch Brand oder thermische Prozesse im Vordergrund. Damit steigen die Anforderungen an die bauliche Trennung sowie an Rauchabzug, Löschanlagen und Klimatisierung.

4. Lüftungserleichterungen für kleine Speichereinheiten

Für Betriebsräume mit ausschließlich verschlossenen Batterien bis 20 kWh kann auf eine Lüftung verzichtet werden – eine praxisnahe Erleichterung bei der Planung kleinerer Anlagen.

5. Neue Vorschriften für Raumabschlüsse und Sicherheitstechnik

Betriebsräume für Energiespeichersysteme müssen künftig mindestens feuerhemmend ausgeführt sein – in Anlehnung an die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile des Gebäudes. Ab einer Gesamtkapazität von über 100 kWh sind selbsttätige Löschanlagen und die Möglichkeit zur Entrauchung verpflichtend.

Bedeutung für Ingenieurinnen und Ingenieure

Die Neuregelung erfordert eine frühzeitige Einbindung sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Überlegungen in die Gebäudeplanung. Bauvorlagen, Brandschutzkonzepte sowie haustechnische Planungen müssen die neuen Anforderungen berücksichtigen.

Insbesondere bei Projekten mit Batteriespeichern über 20 kWh steigt die Komplexität – Planende sind gefordert, spezifische Kenntnisse über Speichertechnologien, Thermomanagement und Brandschutzmaßnahmen einzubringen. Gleichzeitig bietet die Regelung Planungsfreiheit bei kleinen Speichern, was insbesondere für Wohnungsbauten und KMU-Projekte relevant ist.

Mehr Sicherheit, mehr Verantwortung

Die überarbeitete Verordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sicheren und zukunftsfähigen Energiewende im Gebäudebereich. Für Ingenieurinnen und Ingenieure eröffnet sie die Chance, mit Fachkompetenz und integrativer Planung aktiv an der sicheren Umsetzung der Energiewende in Brandenburg mitzuwirken.

Sie haben Fragen zur neuen Verordnung oder möchten sich zu Schulungsangeboten informieren?
Kontaktieren Sie uns gerne – die Brandenburgische Ingenieurkammer unterstützt ihre Mitglieder mit Fachexpertise, Austauschformaten und Fortbildungen rund um technische Regelwerke und gesetzliche Neuerungen.

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© maho | AdobeStock
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