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Anpassung des Bauproduktengesetzes an EU-Vorgaben

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Bauproduktengesetzes, um dieses an das europäische Recht anzupassen. Grundlage dafür ist die neue EU-Verordnung (EU) 2024/3110, die harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union festlegt.

Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Bauprodukten europaweit zu vereinheitlichen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll künftig das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Rolle der sogenannten benennenden Behörde übernehmen. Diese ist verantwortlich für die Einrichtung und Durchführung der Verfahren, mit denen Technische Bewertungsstellen bewertet und benannt werden. Damit wird die Zuständigkeit in Deutschland klar auf Bundesebene verankert.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen. Es bleibt damit zentrale Ansprechpartnerin für die technische Bewertung von Bauprodukten und deren Übereinstimmung mit europäischen Anforderungen. Für Ingenieure und Planende bedeutet dies Kontinuität in der praktischen Anwendung und Zusammenarbeit mit dem DIBt.

Mit der Anpassung des Bauproduktengesetzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die europäischen Regelungen effizient in nationales Recht zu überführen und bürokratische Abläufe zu vereinfachen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Hersteller, Prüfstellen und Anwenderinnen und Anwender gestärkt werden.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer beobachtet die Entwicklung aufmerksam. Änderungen in der europäischen und nationalen Bauproduktgesetzgebung wirken sich direkt auf die Planung, Ausführung und Bewertung von Bauprojekten aus. Einheitliche und nachvollziehbare Standards tragen dazu bei, Qualität und Sicherheit im Bauwesen langfristig zu sichern.

>> Hier geht es zum Gesetzentwurf

© Mazur | AdobeStock
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