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Bauüberwachung und Überwachungstagebuch: Rechtliche Anforderungen und Praxistipps für Architektinnen und Ingenieure

Die Rechtsprechung stellt klare Anforderungen an Architektinnen, Architekten und Bauingenieurinnen sowie Bauingenieure bei der Bauüberwachung. Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 11. Januar 2024, 7 U 39/23) und der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 4. September 2024, VII ZR 34/24) haben entschieden, dass ein Bauwerksmangel nur dann als Anscheinsbeweis für unzureichende Bauüberwachung gelten kann, wenn es sich um Arbeiten handelt, die eine umfangreiche Überwachung erfordern.

Im konkreten Fall betraf dies Dachdeckerarbeiten, bei denen die Planung und Überwachung von Wärmedämmung und Dampfbremsen mangelhaft umgesetzt wurden. Die Gerichte stellten fest, dass die Mängel bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung erkennbar gewesen wären. Da der Architekt keine detaillierten Nachweise über die durchgeführten Kontrollen vorlegen konnte, blieb der Anscheinsbeweis bestehen. Der Auftraggeber konnte daher einen Vorschuss für die Mängelbeseitigung in Höhe von über 258.000 Euro geltend machen.

Überwachungstagebuch als zentrales Nachweisinstrument

Für Architektinnen, Architekten und Bauingenieurinnen sowie Bauingenieure ist die sorgfältige Dokumentation der Bauüberwachung entscheidend. Neben dem Bautagebuch empfiehlt sich die Führung eines separaten Überwachungstagebuchs, in dem alle Kontrollen, Prüfungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert festgehalten werden. Ohne ein belastbares Überwachungstagebuch wird es nahezu unmöglich, den Anscheinsbeweis bei auftretenden Bauwerksmängeln zu widerlegen.

Praxisempfehlungen für die Bauüberwachung

Die Entscheidung zeigt, dass die Verantwortung für Planung und Bauüberwachung eng miteinander verknüpft ist. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor rechtlichen Risiken und unterstützt die Qualitätssicherung auf der Baustelle. Ingenieurinnen und Ingenieure sollten daher frühzeitig geeignete Nachweisinstrumente wie das Überwachungstagebuch etablieren, um ihre Sorgfaltspflichten nachweisen zu können und mögliche Streitigkeiten mit Auftraggebern zu vermeiden.

Bauüberwachung und sorgfältige Dokumentation sind essenziell für die rechtliche Absicherung von Architektinnen, Architekten und Ingenieurinnen sowie Ingenieuren. Das Führen eines Überwachungstagebuchs ist nicht nur ein Praxisinstrument, sondern auch ein wichtiger Nachweis im Falle von Bauwerksmängeln oder Haftungsfragen.

Quelle: https://kurzlinks.de/g8vq 

© Bits ans Splits | AdobeStock
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