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BGH-Urteil zur bauablaufbezogenen Darstellung verdeutlicht Anforderungen an Schadensersatzansprüche

Die Abwicklung komplexer Bauprojekte führt regelmäßig zu Verzögerungen im Bauablauf. Gerade wenn mehrere Gewerke ineinandergreifen, stellt sich die Frage, in welchem Umfang Auftraggeber oder Auftragnehmer für Bauzeitverschiebungen verantwortlich sind. 

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2024 (VII ZR 10/24) konkretisiert die Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatzansprüchen nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B.

Im verhandelten Fall verzögerte sich die Ausführung eines Bauvorhabens, da Vorleistungen und Ausführungspläne nicht rechtzeitig vorlagen. Der Auftraggeber legte daraufhin neue Bauablaufpläne mit verlängerten Terminen vor. Der Auftragnehmer machte geltend, hierdurch sei ihm ein Schaden entstanden, und forderte Ersatz.

Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Zwar war unstreitig, dass es zu Behinderungen im Bauablauf kam. Allerdings reichte der Hinweis auf die vom Auftraggeber erstellten Bauablaufpläne nicht aus, um die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und der geltend gemachten Bauzeitverlängerung darzulegen.

Nach Auffassung des Gerichts müssen Auftragnehmer konkret darstellen, welche Verzögerungen auf Pflichtverletzungen des Auftraggebers zurückzuführen sind und welche durch andere Ursachen wie verspätete Leistungen Dritter oder eigene Nachträge entstanden. Die bloße Darstellung der Gesamtverschiebung genügt nicht.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Bauzeitverzögerungen zwei Ebenen auseinanderzuhalten sind:

  1. Haftungsbegründende Kausalität (§ 286 ZPO): Es muss nachgewiesen werden, dass eine Pflichtverletzung des Auftraggebers ursächlich für eine Behinderung war.
  2. Haftungsausfüllende Kausalität (§ 287 ZPO): Hier geht es um die Frage, welche weiteren Folgen diese Behinderung auf den Gesamtbauablauf hatte und in welchem Umfang sich dies auf den Schaden ausgewirkt hat.

Gerade für Auftragnehmer bedeutet dies, dass eine sorgfältige Dokumentation des Bauablaufs unerlässlich ist. Die Bauablaufpläne des Auftraggebers können zwar als Indiz für Behinderungen dienen, ersetzen jedoch nicht die eigenständige Darstellung der kausalen Zusammenhänge.

Das Urteil des BGH vom 19. September 2024 schafft Klarheit über die Anforderungen an bauablaufbezogene Darstellungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ingenieurinnen und Ingenieure, die Bauprojekte begleiten, sollten die Konsequenzen für ihre Vertrags- und Nachtragsgestaltung berücksichtigen. Eine detaillierte bauablaufbezogene Dokumentation bleibt das zentrale Instrument, um Ansprüche im Streitfall durchsetzen zu können.

Quelle: https://kurzlinks.de/v139

© Karepa | AdobeStock
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