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Direktauftrag im Vergaberecht Brandenburgs – Neue Hinweise des MWAEK

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) des Landes Brandenburg hat am 21. Juli 2025 ein Rundschreiben mit aktuellen Hinweisen zur rechtlichen Behandlung von Direktaufträgen versendet.

Die darin enthaltenen Klarstellungen sind für öffentliche Auftraggeber wie auch für freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure von hoher Relevanz. Die Brandenburgische Ingenieurkammer ordnet die Informationen für ihre Mitglieder ein und gibt praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung.

Was ist ein Direktauftrag?

Ein Direktauftrag ist eine Form der Auftragsvergabe unterhalb bestimmter Schwellenwerte, bei der auf ein formelles Vergabeverfahren verzichtet werden kann. Öffentliche Auftraggeber können den Auftrag direkt an ein Unternehmen vergeben – ohne Wettbewerb oder formale Bekanntmachung. Diese Form der Vergabe wird insbesondere bei kleinvolumigen Planungsleistungen genutzt.

Neue Klarstellungen durch das MWAEK

Das Rundschreiben des MWAEK bringt Rechtssicherheit und Transparenz in die Praxis der Direktvergabe. Im Einzelnen wurden folgende Punkte geregelt:

1. Keine Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters – aber Empfehlung

Die Abfrage des Wettbewerbsregisters gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ist bei Direktaufträgen nicht verpflichtend. Dennoch empfiehlt das MWAEK ausdrücklich, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Integrität der potenziellen Auftragnehmer sicherzustellen.

2. Keine statistische Meldung notwendig

Direktaufträge müssen nicht in die Vergabestatistik (gemäß VergStatVO) aufgenommen werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Vergabestellen erheblich.

3. bis 5. Keine Anwendung von Landesvorgaben

Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG), die Frauenförderverordnung (FrauFöV) sowie das Mittelstandsförderungsgesetz (BbgMFG) finden auf Direktvergaben keine Anwendung. Das erleichtert die Verfahrensdurchführung deutlich – gleichzeitig entfällt aber auch ein Teil der sozialpolitischen Steuerung.

6. Binnenmarktrelevanz bleibt zu prüfen

Trotz vereinfachter Verfahrensweise müssen öffentliche Auftraggeber weiterhin prüfen, ob ein Auftrag binnenmarktrelevant ist. Das bedeutet: Auch bei Direktaufträgen dürfen Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden.

7. Weitere Hinweise

Das MWAEK verweist auf die generelle Pflicht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie auf die Dokumentationspflichten auch bei Direktaufträgen. Diese Grundsätze gelten weiterhin uneingeschränkt.

Für freiberuflich tätige Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer eröffnet die Klarstellung des MWAEK mehr Rechtssicherheit in der Akquisition öffentlicher Aufträge. Die Möglichkeit der direkten Beauftragung – insbesondere für kleine Planungsleistungen – bleibt ein praktikabler Weg für eine unbürokratische Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Dabei sind jedoch gewisse Sorgfaltspflichten weiterhin zu beachten.

Quelle: https://kurzlinks.de/4chg

© Stockwerk-Fotodesign | AdobeStock
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