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Schweigen auf kaufmännische Bestätigungsschreiben: Konsequenzen für Ingenieure im Bauwesen

Im Bau- und Ingenieurwesen sind klare Absprachen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern grundlegend. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg, 20.07.2023 – 12 U 9/22) sowie ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 07.08.2024 – VII ZR 167/23) verdeutlichen die rechtliche Relevanz des Schweigens auf kaufmännische Bestätigungsschreiben und dessen Folgen für bestehende Zahlungsansprüche.

Grundsätzlich gilt: Schweigen ist keine Willenserklärung. Wer nicht ausdrücklich reagiert, gibt keine Zustimmung ab. Ausnahmen bestehen jedoch im Handelsverkehr, insbesondere bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben (§ 346 Abs. 1 HGB). Hier kann das Unterlassen einer Reaktion als Zustimmung gewertet werden.

Im entschiedenen Fall ging es um die Schlussrechnung eines Bauauftrags. Der Auftraggeber zahlte den Restbetrag nicht vollständig, teilte dem Auftragnehmer jedoch schriftlich die Handhabung der Zahlungen mit. Darin wurde die bisher geprüfte Abschlagsrechnung als Schlussrechnung anerkannt, während Einbehalte für Gewährleistung zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden sollten. Der Auftragnehmer machte daraufhin einen Restbetrag geltend und verlangte eine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB.

Gerichtliche Bewertung

Die Gerichte entschieden eindeutig: Ein Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit bestand nicht mehr. Das Schweigen des Auftragnehmers auf das Schreiben des Auftraggebers war nach handelsrechtlichen Grundsätzen als Zustimmung zu werten.

Die Richter führten aus, dass der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens unverzüglich widersprechen muss, wenn er den Inhalt nicht akzeptieren möchte. Unterlässt er dies, wird der im Schreiben dargestellte Vertragsinhalt rechtsverbindlich. Ein Widerspruch war nur dann entbehrlich, wenn das Schreiben bewusst unrichtig war oder erheblich vom tatsächlichen Verhandlungsergebnis abwich – beides war hier nicht der Fall.

Praxisrelevanz für Ingenieure

Für Ingenieure und Projektleiter im Bauwesen ergibt sich daraus eine klare Handlungsanweisung:

  • Prüfen Sie jedes kaufmännische Bestätigungsschreiben zeitnah und sorgfältig.
  • Reagieren Sie unverzüglich, wenn Sie dem Inhalt nicht zustimmen.
  • Dokumentieren Sie Kommunikation, um spätere Unklarheiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Urteil verdeutlicht, dass selbst scheinbar kleine Versäumnisse, wie das Ausbleiben eines Widerspruchs, direkte finanzielle Auswirkungen haben können. Wer als Auftragnehmer auf ein Schreiben nicht reagiert, kann sich nicht auf spätere Ansprüche berufen.

Das Zusammenspiel von BGB und HGB bietet im Handelsverkehr klare Regeln für den Umgang mit Kaufverträgen und Zahlungsansprüchen. Ingenieure sollten insbesondere bei Schlussrechnungen und Einbehalten im Bauwesen darauf achten, dass jede Abweichung von vereinbarten Leistungen rechtzeitig angesprochen wird. Schweigen kann in diesen Fällen Vertragswirkung entfalten – eine Erkenntnis, die praktische Relevanz für die alltägliche Projektarbeit hat.

Quelle: https://kurzlinks.de/esng

© Vittaya_25 | AdobeStock
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