Vergütung von BIM-Management-Leistungen im Planungs- und Bauprozess
Building Information Modeling (BIM) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend als Standardmethode in der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken etabliert. Neben der modellbasierten Koordination von Planungsleistungen gewinnt insbesondere das BIM-Management an Bedeutung.
Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber wie auch für Ingenieurinnen und Ingenieure stellt sich dabei verstärkt die Frage, wie sich diese Leistungen inhaltlich abgrenzen und auf welcher Grundlage eine angemessene Vergütung erfolgen kann.
Abgrenzung des BIM-Managements
BIM-Management-Leistungen sind nicht Bestandteil der klassischen Leistungsbilder der HOAI und unterscheiden sich auch von den Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Heft 9. Ebenso sind sie von der BIM-Gesamtkoordination abzugrenzen, die vor allem die modellbasierte Integration und Abstimmung der Objekt- und Fachplanungen umfasst.
Das BIM-Management zielt auf die Steuerung des gesamten BIM-Prozesses ab. Dazu gehören unter anderem:
- die Entwicklung einer BIM-Strategie mit Definition von Zielen und Anwendungsfällen,
- die Erstellung von Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) inklusive Level of Information Need (LOIN),
- die Aufstellung eines BIM-Abwicklungsplans (BAP),
- die Prozesssteuerung und das Controlling während der Planungs- und Ausführungsphasen.
Diese Aufgaben verdeutlichen, dass das BIM-Management vor allem projektbezogene Steuerungsleistungen für digitale Prozesse erbringt.
Leistungsbilder als Grundlage
Für eine klare Definition der BIM-Management-Leistungen sind veröffentlichte Leistungsbilder von zentraler Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere:
- die Publikationen der Fachgruppe BIM und Digitalisierung im DVP e. V.,
- die Leistungsbeschreibung im AHO-Heft Nr. 9 (März 2020),
- das aktuelle Leistungsbild „BIM-Management für Bundesbauten“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Letzteres enthält detaillierte Vorgaben zu Arbeitsergebnissen, den sogenannten Lieferobjekten, die im Rahmen des BIM-Managements zu erbringen sind.
Herausforderungen bei der Vergütung
Eine einheitliche Honorarordnung für BIM-Management-Leistungen existiert bisher nicht. In der Praxis werden unterschiedliche Ansätze gewählt:
- Pauschalverträge, die auf der Grundlage definierter Leistungsbilder geschlossen werden,
- Aufwandsbezogene Verträge, die auf vereinbarten Verrechnungssätzen für eingesetztes Personal beruhen.
Die Höhe der Vergütung hängt stark vom jeweiligen Projekt ab. Einflussfaktoren sind unter anderem:
- die Größe und Komplexität des Projektes,
- die Anzahl und Art der vorgesehenen BIM-Anwendungsfälle,
- die eingesetzte Methodik sowie die Intensität der Leistungserbringung.
Ansätze zur Honorarbemessung
Zur Orientierung empfiehlt es sich, an den anrechenbaren Kosten des Gesamtprojektes nach DIN 276 anzuknüpfen. Entsprechend den Vorschlägen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement sollten dabei die Kostengruppen 100 bis 700 ohne 110, 710 und 760 berücksichtigt werden.
Da sich viele BIM-Management-Leistungen derzeit auf die Planungsphase konzentrieren, kann in bestimmten Fällen auch eine Bemessung auf Basis der Planungskosten der relevanten Gewerke sinnvoll sein. Entscheidend bleibt, dass die Honorierung die spezifischen Projektanforderungen sowie die vertraglich vereinbarten Lieferobjekte angemessen abbildet.
Die Entwicklung einer einheitlichen, allgemein akzeptierten Vergütungsgrundlage für BIM-Management-Leistungen steht noch aus. Bis dahin sind klare Leistungsbeschreibungen und eine transparente Kalkulation entscheidend, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Für Ingenieurinnen und Ingenieure bietet sich hier die Chance, ihre Rolle in der digitalen Transformation des Bauwesens zu stärken und durch präzise Leistungsdefinitionen eine faire Vergütung zu sichern.
Quelle: https://kurzlinks.de/m5q3