Veranstaltung

Akteneinsicht

Inhalte:

Die Einsicht in die Prüfungsarbeiten erfolgt gemäß Anlage 1 Abschnitt V zu § 6 Absatz 4, Nr. 1 und Nr. 2 Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung - BbgPrüfSV.

Eine Einsicht ist nur möglich, wenn das Verfahren beendet ist.

Der Bewerberin oder dem Bewerber wird auf Antrag Einsicht in ihre oder seine Prüfungsarbeit und die darauf bezogenen Bewertungen der Prüfungsleistung gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Anerkennungsbehörde zu stellen. Die Einsichtnahme erfolgt bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses während der Geschäftszeiten unter Aufsicht. Die Bewerberin oder der Bewerber ist nicht berechtigt, von der Prüfungsakte insgesamt oder in Teilen Kopien anzufertigen.

Sie erhalten die Terminbestätigung nach schriftlicher Zustimmung der Anerkennungsbehörde.

Termin:
18.07.2024, 13:00 - 16:00 Uhr, Potsdam
Veranstaltungsort:
Brandenburgische Ingenieurkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Haus der Wirtschaft
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
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