Im Seminar geht es um die Durchsetzung von eigenen Nachtragsforderungen und die Absicherung gegen Haftung bei unscharfen und anpassungsbedürftigen Planungsaufgaben. Die seit 2018 geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB enthalten nicht nur neue Leitbilder und inhaltliche Regelungen, sondern vor allem Verfahrensregelungen und Instrumente zur Klärung und Durchsetzung von Nachträgen. Sie müssen deshalb vor allem auch beim Projekt- und Vertragsmanagement umgesetzt werden. Der vergütungsrechtliche Freiraum seit der HOAI 2021 und die mittlerweile europarechtlich geklärte vergütungsrechtliche Lage für „Altfälle“ vor 2021 bieten Verhandlungspotential. Nachtragskonstellationen sind regelmäßig die Schnittstelle, an der sich klärt, welche Mitwirkungsobliegenheiten die Auftraggeberseite hat und welche Pflichten für die Planung bestehen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechtslage unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis und behandelt die erforderlichen Umsetzungen und Anpassungen im eigenen Projektmanagement.
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