Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und vier Beisitzern. Zur Wahrnehmung der Geschäfte bedient er sich einer Geschäftsstelle. Er erstattet der Vertreterversammlung mindestens einmal jährlich Bericht über seine Tätigkeiten.