Veranstaltung

7. Vertreterversammlung

Inhalte:

Die Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern der Ingenieurkammer für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei sind 31 Mitglieder in die Vertreterversammlung zu wählen (§ 15 Abs. 2 BbgIngG). Die Vertreterversammlung ist wenigstens einmal jährlich einzuberufen.

Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
- den Beschluss von Satzungen,
- die Wahl, Entlastung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
- die Abnahme des Jahresabschlusses und die Wahl der Rechnungsprüfer,
- die Bildung von Ausschüssen und die Wahl sowie Abwahl der Ausschussmitglieder,
- den Beschluss über die Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder der Kammerorgane
- sowie der Ausschüsse und
- die Bildung eines Versorgungswerkes

Termin:
15.11.2024, 13:00 - 17:00 Uhr, Potsdam
Veranstaltungsort:
Brandenburgische Ingenieurkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Haus der Wirtschaft
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
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