In der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) ist das Prüfungsverfahren durch Anlage 1 (sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung -stGa) geregelt.Die Prüfungsverfahren für den Fachbereich sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (stGa) in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungen, werden organisatorisch in zwei Teilen geschrieben, den bauordnungsrechtlichen und den fachspezifischen.Die Bearbeitungszeit von maximal 240 min. wird aufgeteilt in 70 min. Bauordnungsrecht und 170 min. fachspezifisch.Die Bearbeitungszeit in der Fachrichtung CO-Warnanlagen beträgt maximal 240 Minuten.Der Veranstaltungstermin auf der Internetseite zeigt den geplanten Bearbeitungszeitraum.Der Prüfungszeitraum setzt sich unter anderen zusammen aus:Anmeldung > Belehrung > SP austeilen > Bearbeitungszeit > SP einsammelnAnmeldung ist ab 08:15 Uhr möglich.Ende des Prüfungszeitraums ist zirka 15 Minuten nach Beendigung der tatsächlichen Bearbeitungszeitraum.Die Prüfung erfolgt nach den von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlassen.Der reguläre Anmeldeschluss zum Prüfungsverfahren ist acht Wochen vor den Prüfungen. Anmeldungen können nur von den Anerkennungsbehörden der Bundesländer vorgenommen werden.Die Gebühren für das zweistufige Prüfungsverfahren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses nach der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.Maik SchneiderGeschäftsstelle des Prüfungsausschusses0331 / 743 18 14maik.schneider@bbik.de
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