Die Gebühren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses nach der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.Die Prüfung erfolgt nach den von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlasse.Der reguläre Anmeldeschluss für ein Fachgutachten oder eine Fachprüfung ist acht Wochen vor den Prüfungen.Anmeldungen können nur von den Anerkennungsbehörden der Bundesländer vorgenommen werden.Maik SchneiderGeschäftsstelle des Prüfungsausschusses0331 / 743 18 14maik.schneider@bbik.de
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