Veranstaltung
Risiko Risse: Rechtsprechung – Haftungsrisiken – Folgen für die Vertragspraxis
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Aufgezeigt wird, wie - zumeist gesamtschuldnerische – Haftungsrisiken infolge unklarer Verantwortlichkeiten, Fehlern bei der Stoffwahl, Planungsdefiziten betreffend Bauteil-/ Materialübergängen u.a. wesentlich minimiert werden können.
Im Einzelnen: Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Seminarinhalte:
- Risse und Feuchteschäden: Stoffwahl, Material-/ Bauteilübergänge u.a. - Wer ist für was verantwortlich?
- Risse und Feuchteschäden: gesamtschuldnerische Haftungsrisiken bei strittiger Rissursache
- Risse als optische Mängel: noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel? - Kriterien der Mangelbeurteilung
- Mangelbeseitigung unverhältnismäßig? Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Abgrenzung wesentlicher/ unwesentlicher Mangel – Abnahmeverweigerung berechtigt?
Das Seminar ist auf 15 Teilnehmende begrenzt.
Nichtmitglieder: 120,00 € (umsatzsteuerfrei)
Referenten: