Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) und die Brandenburgische Architektenkammer (BA) sind mit der gemeinsamen Führung von Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten beauftragt. Bei Antragstellung an die BBIK oder die BA prüft die jeweilige Kammer die allgemeinen Voraussetzungen und die Befähigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise für Brandschutz- oder Tragwerksplanung in einer gemeinsamen Eintragungskommission.