Die Kammer

 

Die BrandenburgischeIngenieurkammer vertritt die berufspolitischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen ihrer Mitglieder. Sie ist die Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts für  Ingenieure und Ingenieurinnen im Land Brandenburg. Ihre grundsätzliche Stellung als Körperschaft Öffentlichen Rechts, ihre Aufgaben, ihre Organisation, Struktur und Arbeitsweise ergeben sich aus dem Brandenburgischen Ingenieurgesetz vom 29. Juni 2004 in der aktuellen Fassung.

Ihre Aufgabe ist es, gemeinnützig allen Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Staat und Gesellschaft zu dienen. Sie wahrt die Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des  Berufsstandes.  Damit kommt ihr repräsentatives Handeln allen Ingenieurinnen und Ingenieuren im Land zugute.

Die Kammer versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, ihre Auftraggeber und für alle am Ingenieurwesen Interessierte. Sie nimmt Einfluss auf die für das Ingenieurwesen anstehenden  Aufgaben und auftretenden Problemen sowie für den Ingenieurberuf relevanten Gesetzgebungen, auf die Auslobung von Wettbewerben, organisiert die Fort- und Weiterbildungen und wirkt bei der  Ausbildung des Ingenieurnachwuchses durch praxis- und zukunftsorientierte Lehrinhalte mit. Seit ihrer Gründung 1994 wahrt die Brandenburgische Ingenieurkammer gemeinnützig die Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstands: Kompetenz und Sachverstand, die intensive Einflussnahme bei der Verwirklichung der Interessen des Berufsstandes und, nicht zuletzt, die Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk machen die Brandenburgische ngenieurkammer für ihre Mitglieder unentbehrlich. Als so genannte „große Kammer“ steht die Brandenburgische Ingenieurkammer Ingenieurinnen sowie Ingenieuren aller Fachrichtungen offen. Das sind beispielsweise: allgemeines Bauwesen, Arbeitsschutz, Brandschutz, Bauphysik, Chemische Technik, Biotechnik, Textiltechnik, Umwelttechnik, Emissionsschutz/Immissionsschutz, Erd- und Grundbau, Geologie, Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Hochbau, Informatik, EDV, Nachrichten- und Funktechnik, kommunaler Tiefbau, konstruktiver Ingenieurbau, Land- und Forstwirtschaft, Stadtplanung, Gartenbau, Landschaftsplanung, Umwelttechnik, Verkehrstechnik, Anlagenbau, Kfz-Technik, Maschinenbau, Agrartechnik, Verkehrswesen, Vermessungstechnik, Wasserwesen oder Versorgungstechnik.

Doch die Entwicklung geht weiter, immer neue Fachrichtungen kommen dazu. Die BBIK ist auch in Zukunft die Heimat aller Ingenieure. Die Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer geben sich dabei einen Ingenieurkodex und fordern alle auch nicht organisierten Berufsträger auf, in diesem Sinn zu denken und zu handeln.

Das ausführliche Leitbild der Brandenburgischen Ingenieurkammer sowie Informationen zum Ingenieurkodex erhalten Sie unter folgendem Link: Leitbild der BBIK zum Downolad >

Das Organigramm der Brandenburgischen Ingenieurkammer soll Ihnen einen Überblick zu den Strukturen der Kammer geben - Organigramm zum Downlaod (pdf.) >

 

Ingenieurverantwortung

 

Die Freien Berufe, zu dem auch der Berufsstand der Ingenieure zählt, ist durch eine Reihe von Besonderheiten in der Ausbildung, der staatlichen und berufsautonomen Regelung ihrer Berufsausübung, ihrer Stellung im Sozilagefüge, der persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung ihrer Leistung geprägt. Aufgrund ihrer vertieften akademischen Ausbildung und ihres Spezialistentums sind Freiberufler den anderen Mitgliedern der Gesellschaft in besonderem Maße verantwortlich. Das wird von den Berufsständen, aber auch vom Gesetzgeber und den Gerichten auch entsprechende bewertet. In diesem Sinne sind jedoch als Freiberufler nicht nur selbstständige Freischaffende aufzufassen, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, sondern auch die entsprechenden ausgebildeten Berufsträger in Anstellung müssen Sie sich ihrer besonderen Verantwortung bewusste sein.

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