Arbeitshilfen Honorar- und Vertragsrecht

Die bisher eingestellte Arbeitshilfe für honorar- und vertragsrechtliche Verfahrensweisen (Stand Juli 2019) wurde ersatzlos entfernt. Die mit der HOAI-Neufassung 2021, gültig ab 01.01.2021, führt mit ihren Festlegungen zur Unverbindlichkeit der Honorartafeln und zur zukünftig freien Honorarvereinbarung dazu, dass die enthaltenen Aussagen weitgehend nicht mehr verwendbar sind. Es wäre zum Stand HOAI 2021 eine grundlegende Neuerarbeitung notwendig, was - zumindest vor einer angestrebten weiteren HOAI-Neufassung - gegenwärtig nicht sinnvoll ist.

Aufgrund der Unverbindlichkeit der Honorartafeln empfehlen wir, bei Anwendung der Honorartafelngrundsätzlich zukünftige Auftraggeber textlich wie folgt darauf hinzuweisen: "Unabhängig von der Verbindlichkeit der Honorartafeln, basiert mein Angebot auf den Honorartafeln. Sollte es Ihrerseits dazu noch Fragen geben, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

© Chris Liverani | Unsplash

Der bis zur 6. Vertreterversammlung tätige Honorar- und Vertragsausschuss hat das Merkblatt 1 nach der Novellierung der HOAI aktualisiert. Ferner finden Mitglieder der BBIK hier ein Anschreiben für Bauherren und Vergabestellen, unterzeichnet vom Kammerpräsidenten Dipl.-Ing. Matthias Krebs.

Mitglieder können das Anschreiben verwenden und es zusammen mit den Merkblättern an Ihre Auftraggeber im Ingenieur- und Planungsbereich versenden.

Downloads

>> Argumentationshilfen zur Verhandlung von Bauplanungsaufträgen (2021)

>> Anschreiben für Bauherren und Vergabestellen (2021)

>> Anschreiben Notwendigkeit der Bauvorlageberechtigung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder öffentlichen Ausschreibungen (2024)

Merkblatt 01 | angemessenen Stundensätzen für ingenieurtechnische Leistungen in Brandenburg (Stand 2020) Merkblatt 02 | Sachverständigenvergütung nach JVEG im Bundesland Brandenburg (Stand April 2022) Merkblatt 03 | angemessene Stundensätze für restauratorische Leistungen in Brandenburg (Stand April 2023)

HINWEIS

Einige der Arbeitshilfen können nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich heruntergeladen werden.

HOAI 2021

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualität, zur Sicherheit und zur Baukultur in Deutschland. Die HOAI soll sicherstellen, dass Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten mit auskömmlichen Honoraren in einem Wettbewerb der bestmöglichen Planungslösungen am Markt agieren. Vor allem die bislang in der HOAI festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze sollten Planerinnen und Planer sowie die Verbraucher vor einem ruinösen Preiswettbewerb schützen, der Qualität und Sicherheit gefährden würde.

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019 musste die Bundesregierung die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze aufheben. Das Umsetzungsverfahren ist abgeschlossen, die HOAI 2021 ist mit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer stellt Ihren Mitgliedern und allen Interessierten eine kostenfreie Textausgabe der HOAI 2021 mit amtlicher Begründung als interaktives E-Book zum Download zur Verfügung.

Zum Download des E-Books

Wichtige Links und Informationen

Die Bundesingenieurkammer hat eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur HOAI 2021 zusammengestellt, die permanent weiterentwickelt werden soll:

>> Fragen & Antworten zur HOAI 2021 (BIngK)   
>> HOAI 2021 Seite der BIngK

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, S. 263, verkündet:

>> Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  
>> HOAI 2021 (Lesefassung mit Änderungskennung)

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen wurde bereits am 18.11.2020 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 52, S. 2392, verkündet:

>> Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen  
>> ArchLG (Lesefassung)

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