Streichung § 3 Abs. 7 S. 2 VgV | Empfehlung der Bundesratsausschüsse

Die Bundesratsausschüsse haben am 02. Juni der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen grundsätzlich zugestimmt. Die Ausschüsse fordern aber von der Bundesregierung diesbezüglich auch klarstellende Erläuterungen den Ländern zur Verfügung zu stellen.

"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) sowie der entsprechenden Normen in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zu begrenzen."

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung nach wie vor den von ihr aufgezeigten – möglichen – Lösungsweg nicht mit konkreten Inhalten unterfüttert hat (siehe Begründung S.2 unten), was auch die Bundesingenieurkammer wiederholt insbesondere beim federführenden Bundeswirtschaftsministerium eingefordert haben.  Das Plenum befasst sich am 16.06.23 mit dem Verordnungsentwurf (TOP 39).

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© Guilia May | Unsplash
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