Bundesregierung reagiert auf Baustoffpreissteigerungen

Auch auf deutschen Baustellen sind die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu spüren, denn Deutschland bezieht einen erheblichen Anteil seines Baustahls aus Russland und der Ukraine. Wegen gestörter Lieferketten sind viele Materialien nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden.

Auch viele erdölbasierte Produkte wie z.B. Bitumen und Kunststoffrohre sind betroffen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben auf die Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien reagiert und eine Sonderregelung BWI7-70437/9#4 erlassen, wie in zukünftigen und bestehenden Verträgen mit Preissteigerungen umgegangen werden kann. 

Neue Verträge sollen mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden. Die Sonderregelungen treten sofort in Kraft und sind zunächst bis zum 30.Juni 2022 befristet und sind ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich.

Wenn BBIK-Mitglieder Fragen bezüglich der Preisgleitklauseln oder allgemein zur Sonderregelung haben, können sie sich gern bei uns melden. Unsere Justiziarin Monique Stache berät Sie gern zu diesem Thema.

>> Hier können Sie die Praxishinweise downloaden

© Pixabay | Pexels
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