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Neue BEG Förderung ab 21. Juli 2026 | Was Planende und Bauherrschaften jetzt beachten müssen

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Bereits zum 21. Juli 2026 treten die neuen Förderbedingungen in Kraft. Damit ändern sich die Rahmenbedingungen für die Antragstellung bei der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Ingenieurbüros, Energieeffizienzfachleute sowie Bauherrschaften ist insbesondere die kurze Umstellungsphase von Bedeutung.

Übergangsphase zwischen dem 9. und 20. Juli 2026

Seit dem 9. Juli 2026 können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA beziehungsweise gBzA) bei der KfW sowie keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Hintergrund sind notwendige technische Anpassungen der Förderverfahren.

Wer bereits über eine gültige BzA oder TPB verfügt, den Förderantrag jedoch noch nicht eingereicht hat, kann diesen während der Übergangsphase bis einschließlich 20. Juli 2026 noch nach den bisherigen Förderbedingungen stellen. Ab dem 21. Juli 2026 können neue BzA und TPB wieder erstellt werden. Gleichzeitig gelten dann ausschließlich die neuen Förderbedingungen für alle neuen Anträge.

Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Gebäudeförderung zielgerichteter und wirtschaftlicher auszugestalten. Gleichzeitig sollen die Förderangebote stärker auf unterschiedliche Einkommensgruppen sowie auf besonders energetisch sanierungsbedürftige Gebäude ausgerichtet werden.

An der grundsätzlichen Struktur der BEG ändert sich nichts. Die Zuständigkeiten bleiben bestehen. Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung sowie die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden verantwortlich. Das BAFA betreut weiterhin die entsprechenden Einzelmaßnahmen innerhalb der Bundesförderung.

Bedeutung für Ingenieurbüros und Energieeffizienzfachleute

Für Planende und Energieeffizienzfachleute empfiehlt es sich, laufende Projekte kurzfristig zu prüfen. Insbesondere bei bereits vorbereiteten Förderanträgen sollte kontrolliert werden, ob eine gültige BzA oder TPB vorliegt und ob eine Antragstellung noch innerhalb der Übergangsfrist erfolgen kann.

Ab dem 21. Juli 2026 sollten neue Projekte ausschließlich auf Grundlage der geänderten Förderbedingungen vorbereitet werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Auftraggebenden kann helfen, Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ergänzend einen aktualisierten Fragen und Antworten Katalog zur Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Dort finden Planende, Energieeffizienzfachleute und Bauherrschaften detaillierte Informationen zu den neuen Förderbedingungen sowie zu den Übergangsregelungen.

Weitere Informationen stellt das Bundesministerium unter BEG FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung.

© Dilok | AdobeStock
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