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Neue Brandenburgische Bauordnung in weiten Teilen in Kraft

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ist am 29. Juni 2026 verkündet worden und heute, am 30. Juni 2026, in weiten Teilen in Kraft getreten. Die Novelle soll insbesondere Umbauten und Nutzungsänderungen erleichtern, Verfahren beschleunigen und bestehende Regelungen vereinfachen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • der neue § 51a mit Erleichterungen für Umbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude,
  • die Erweiterung der verfahrensfreien Vorhaben,
  • Änderungen bei Abstandsflächen, Brandschutz, Barrierefreiheit und Stellplätzen,
  • die Aufhebung der bisherigen Photovoltaikpflicht nach § 32a BbgBO,
  • neue Regelungen zu Abweichungen, zur Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen und zur elektronischen Einreichung sowie
  • die Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Vorbescheiden auf sieben Jahre.

Wichtig: Das neue System der Verfahrensarten tritt erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Dann wird das bisherige Bauanzeigeverfahren durch die Genehmigungsfreistellung ersetzt, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auf Nicht-Sonderbauten ausgeweitet und das vollständige Baugenehmigungsverfahren auf Sonderbauten konzentriert.

Haben Sie Fragen zur Novelle, die Ihre tägliche Arbeit betreffen? Senden Sie uns diese gern an info@bbik.de zu – wir sammeln die Anliegen, bereiten sie auf und suchen nach belastbaren Antworten, auch wenn nicht jede Frage sofort abschließend geklärt werden kann.

>> Hier geht es zum Vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung


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