Vorsicht bei Berufsrechtsverletzungen

Bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige unterliegen einer Vielzahl von Berufspflichten, welche gewissenhaft und verantwortungsvoll wahrgenommen werden müssen. Die Verletzung eben jener Berufspflichten kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, bis hin zu einem sofortigen Berufsverbot.

Vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht wurde kürzlich ein Fall verhandelt, in dem die Anerkennungsbehörde die Anerkennung eines Prüfsachverständigen mit sofortiger Wirkung widerrief. Das Gericht sah es in dem Fall als erwiesen an, dass durch die Verletzung der Berufspflichten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestand, was einen sofortigen Widerruf der Anerkennung vollumfänglich rechtfertigt.

(Urteil vom 05.02.2024. Aktenzeichen 3 Bs 160/23, Hamburgisches Oberlandesgericht)     

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