Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf beim GEG

Aus Sicht der Bundesregierung wird in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Einführung von Regelungen zum Heizen mit erneuerbaren Energien derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion mit Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen Beratungen.

Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort auf die Anfrage der Unionsfraktion zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen Beratungen, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Überlegungen angestellt habe, das energetische Anforderungssystem des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), einschließlich der Dämmanforderungen, perspektivisch zu überarbeiten und praxistauglicher zu gestalten. Diese Überlegungen sollen jedoch nicht zu einer Absenkung des bisherigen Anforderungsniveaus führen. Aufgrund der aktuellen schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft, bedingt durch hohe Zinsen und Baukosten, hält die Regierung die Verankerung von EH 40 als verbindlichem gesetzlichem Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr für erforderlich und setzt sie aus.

Auf die Frage der Unionsabgeordneten, welche Änderungen gegenüber der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesregierung bei den Änderungsanträgen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Bestandteil der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache (20/7619) geworden seien, erklärt die Regierung, dass sie als Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe als Grundlage für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erstellt habe. Die Inhalte der Formulierungshilfe und des Änderungsantrags seien identisch. Eventuelle minimale Abweichungen könnten sich aus einer redaktionellen Überarbeitung der Formulierungshilfe durch das Sekretariat des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ergeben. Die Bundesregierung betrachtet diese Abweichungen als unproblematisch.

Quelle: https://kurzelinks.de/nipd

© Frank Boston | AdobeStock
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