Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die neuen Anforderungen ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit seiner Einführung am 3. Juli 2020 einen bedeutenden Einfluss auf den Energiesektor in Deutschland. Es vereinigt das Energiespargesetz, die Energiesparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, um eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Seit seiner erstmaligen Zustimmung durch den Bundesrat gab es entscheidende Änderungen, wobei die neueste und wohl bedeutendste am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Diese betrifft vor allem Heizungsanlagen und wird erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer:innen haben.

Kernaussagen der Novelle:

  • Die neue Novelle tritt am 01.01.2024 in Kraft und betrifft vorwiegend Neubauten.
  • Ab dem 01.01.2024 müssen Heizungen in Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für Kommunen über 100.000 Einwohner gilt die Pflicht ab dem 01.07.2026, für Kommunen unter 100.000 ab dem 01.07.2028.
  • Die Anforderungen können je nach Wärmeplanung der Kommunen auch vorher verpflichtend werden.
  • Mieterhöhungen durch Modernisierung sind mit 10% der Investitionskosten jährlich umlegbar, oder 0,50 €/m² monatlich.

iele des GEG:

In Deutschland entfällt ein Drittel des Energieverbrauchs auf das Heizen, Kühlen und Beleuchten von Gebäuden. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um mehr als 40% reduziert werden. Das GEG setzt daher strenge energetische Anforderungen an alte und neue Häuser, um den Austausch von Öl- und Gasheizungen voranzutreiben.

Änderungen im Rahmen der Novelle 2024:

Die neue Novelle betrifft hauptsächlich Neubauten und sanierte Gebäude. Sie verlangt, dass ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ein Nachweis dieser Anforderung kann durch einen qualifizierten Energieberater erbracht werden. Für Wärmepumpen, Fernwärme- und Biomasseheizungen ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich.

Modernisierungen und Pflichten:

Das GEG legt bestimmte Pflichten für Eigentümer:innen bei Erneuerungen und Modernisierungen fest. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Novelle müssen bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden. Ausgenommen sind Eigentümer:innen, die vor Februar 2002 in ihre Ein- und Zweifamilienhäuser eingezogen sind.

Kostenumlage auf die Mietenden:

Eigentümer:innen haben die Möglichkeit, bestimmte Kosten auf die Mieter:innen umzulegen. Mieterhöhungen durch Modernisierung sind mit 10% der Investitionskosten jährlich umlegbar, bei Fördermittelbezug sogar 8%. Die Erhöhung der Miete ist jedoch auf 0,50 €/m² pro Monat begrenzt, kann aber bei umfangreichen Modernisierungen auf bis zu 3,00 €/m² pro Monat steigen.

Anforderungen an energetische Modernisierungen:

Das GEG gibt genaue Vorgaben für die Verbesserung von Außenbauteilen bei energetischen Modernisierungen von Wohngebäuden. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Zeit durch einen Quadratmeter des Bauteils entweichen kann. Je niedriger der U-Wert, desto höher die Dämmfähigkeit. Es werden Orientierungswerte für mögliche Maßnahmen an verschiedenen Bauteilen vorgegeben.

Heizungssysteme und ihre Zukunft:

Das GEG fördert den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zugunsten moderner, erneuerbarer Heizsysteme. Elektrische Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, Wärmenetze/Fernwärme und Hybridheizungen werden als zukunftsweisende Alternativen betrachtet. Staatliche Förderungen sind verfügbar, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu unterstützen.

Fristen des Gebäudeenergiegesetzes:

Die Novelle bringt neue Fristen für den Einbau neuer Heizungen mit sich. Diese variieren je nach Art des Gebäudes und der Kommune. Die kommunalen Wärmeplanungen beeinflussen die Fristen, und in einigen Fällen können die neuen Anforderungen vor den genannten Fristen verpflichtend werden.

Staatliche Förderungen:

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern, bietet der Staat finanzielle Unterstützung im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen". Diese Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 70% der Kosten für den Einbau von Heizungen. Es gibt Grundförderungen, zusätzliche Förderungen für Einkommensschwache und einen Klima-Geschwindigkeitsbonus.

Eigentümerwechsel:

Beim Verkauf oder Vererben von Immobilien geht die Pflicht zur Modernisierung auf die neuen Eigentümer:innen über. Diese müssen die Heizung aktualisieren, während die alten Eigentümer:innen verpflichtet sind, einen gültigen Energieausweis bereitzustellen.

Energieausweis:

Die Novelle verstärkt die Bedeutung des Energieausweises. Während Eigentümer:innen nicht generell verpflichtet sind, einen Energieausweis zu haben, müssen sie einen ausstellen lassen, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Dieser Ausweis enthält Empfehlungen für Modernisierungen.

Neubau nach dem neuen WEG:

Die Novelle hat spezielle Anforderungen für Neubauten, die den Primärenergiebedarf oder die CO₂-Ausstöße bewerten. Eigentümer:innen müssen einen Antrag stellen und nach einem Jahr einen Bauabschlussbericht vorlegen.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die insbesondere für Neubauten und sanierte Gebäude relevant sind. Die Zukunft der Heizungen liegt eindeutig in erneuerbaren Energien, und es ist wichtig, sich als Eigentümer:in frühzeitig über die individuellen Regelungen und Fristen zu informieren. Selbst wenn kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, lohnt es sich, die Thematik zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.

Quelle: https://kurzelinks.de/7g4h

© Kenihirotie | AdobeStock
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