Prüfsachverständigentag 2016 - Ein Rückblick

Die Veranstaltung fand am 4. März im baukulturpreiswürdig sanierten Klubhaus der Stadt Ludwigsfelde statt, einem nach  3-jähriger Sanierung baulich, akustisch, technisch und brandschutztechnisch ertüchtigtem Bau, der trotz dieser umfangreichen Eingriffe den Charme und die Großzügigkeit der 1960er Jahre beibehalten hat. Das angenehme und gut organisierte Ambiente prägte diesen Tag.


Kammerpräsident Matthias Krebs eröffnete den Prüfsachverständigentag und begrüßte u. a. folgende Gäste: MR Jan-Dirk Förster und OARin Gabriele Fritze von der Obersten Bauaufsicht des Landes Brandenburg; Andreas Feldhahn, Mitarbeiter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt; LMR Jens Meißner vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr; MR Knut Czepuck des Arbeitskreises Technische Gebäudeausrüstung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; Professor Dr. Winfried Schütz, BTU Cottbus als Moderator und Torsten Klaehn als stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Ludwigsfelde.

Detlef Behrens, Vorsitzender des Ausschusses für Prüfsachverständigenwesen der BBIK, gab einen kurzen Abriss über die zurückliegende Arbeit des Ausschusses im  Jahr 2015, über durchgeführte Prüfungen, Maßnahmeplanungen zur Weiterbildung als Prüfsachverständiger, Kontrollen von Prüfberichtsinhalten, Prüfungsdurchführungen, Mängelverfolgungen, Beschwerden, Stellung des Prüfsachverständigen in der zu erwartenden neuen BbgBO, Gleichwertigkeit  und Listenführung in den jeweiligen Bundesländern.
Er appellierte an die Berufsehre, begründend auf Beschwerden der letzten Monate, bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellte Mängel anzusprechen und seine Pflichten wahrzunehmen.

Herr Förster kommentierte den derzeitigen Verfahrensstand zur Novelle der BbgBO und begründete die Anpassung an die Musterbauordnung (MBO).
„Der Gesetzentwurf wurde am 22.12.2015 vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet.“ Dort fand die erste Lesung am 20.01.2016 statt. Derzeit beraten die Fachausschüsse darüber. U. a. fand am 03.03.2016 eine Expertenanhörung mit Vertretern der BBIK, der Architektenkammer Brandenburg, der IHK, kommunaler Spitzenverbände, der Feuerwehrverbände, des Landesbehindertenbeauftragten und Vertretern des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr statt, die von ihren Erfahrungen, der bereits 2004 umgesetzten  Musterbauordnung, berichten konnten.
Zum August 2016 wird mit dem Beschluss des neuen Gesetzes gerechnet.

Zu den Änderungen werden gehören:

  • Die Einführung des fünfstufigen Gebäudeklassensystems
  • Die musterkonforme Übernahme der Brandschutzanforderungen und des Sonderbautenkatalogs
  • Die Rauchwarnpflicht für Wohnungen
  • Die Einführung eines Bauleiters für die Koordinierung des Bauablaufes und die Bauüberwachung
  • Der Prüfungsverzicht des Standsicherheitsnachweises bei  1- und 2-Familienhäusern
  • Die Geltungsdauer bei planfestgestellten oder plangenehmigten baulichen Anlagen
  • Die Einrichtung eines Baulas-tenverzeichnisses statt beschränkter pers. Dienstbarkeiten im Grundbuch

Beibehalten wird:

  • Die Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens
  • Die Berechnung und das System des Abstandsflächenrechtes (von 0,5 h auf 0,4 h)

Die Überarbeitung des Bauordnungsrechtes, die den Bundesländern obliegt, muss der europäischen Gesetzgebung folgen. So wird in einem zweiten Schritt auf die Änderung des Bauproduktengesetzes und das dazugehörige Urteil des EuGH eingegangen.
Sachsen-Anhalt versucht für diese Umsetzung in der Bauordnung den dafür vorgesehenen Stichtag 16. Oktober 2016 einzuhalten.
Anschließend konnten fachspezifische Fragen an das Gremium gestellt werden, die im Dialog beantwortet worden sind.


Zum Abschluss des ersten und gemeinsamen Teiles erörterte Dipl.-Ing. Matthias Oeckel, Geschäftsführer Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH,  gesetzliche Anforderungen bei der Errichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber und ging sehr praxisbezogen auf eine mögliche Umsetzung ein.
Aus der Not heraus und den Bedürfnissen folgend, schnell und einfach Unterkünfte zu schaffen, sind Lösungen zu suchen, die ein vertretbares Sicherheitsniveau beinhalten. Dies erfolgt auf der Grundlage des Schreibens des MIL v. 09.10.2015 „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“.
Es wird empfohlen:

  • Selbst bei genehmigungsfreien Nutzungen von Bestandsbauten (Wohnungen oder Beherbergungsstätten) über eine „angemessene Personenzahl“ im Rahmen einer Bauvoranfrage die uBAB entscheiden zu lassen.
  • Von keiner pauschalen Freigabe auszugehen, da man sich im ungeregelten Sonderbau bewegt und das Vorhandensein von Verwendbarkeitsnachweisen zu prüfen ist!
  • Voraussetzend für die Nutzung größerer Anlagen ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Darin sind die besonderen Anforderungen zu definieren und Abweichungen in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen und Trägern der Einrichtung durch technische und organisatorische  Maßnahmen zu kompensieren.
  • Eine ständig besetzte Stelle vor Ort, eine ausreichend akustische Alarmierung und geschulte organisatorische Abläufe in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen als Grundvoraussetzung zu wählen.


Der zweite Teil des Prüfsachverständigentages war untergliedert in die Themenschwerpunkte der Fachsektionen Energetische Gebäudeplanung und Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung.


Durch Anja Rogsch vom DIBT und Britt Voigt vom MIL wurde umfangreich das EnEV-Kontrollsystem erörtert und ausgiebig auf die Zusammenarbeit und die geplante Organisation der Kontrollstufen eingegangen.


Abschließend wurde, basierend auf dem Vortrag von Dr.-Ing. Peter Baum,  der Umgang mit Berechnungsprogrammen und in Zusammenarbeit mit Berliner Kollegen enthusiastisch das weitere konstatierende Vorgehen diskutiert.

Es war im Fazit von der Auswahl des Ortes, der Organisation und der Wissensvermittlung eine sehr gelungene Veranstaltung!

Birgit Dieffenbacher
Mitglied BBIK und Beiratsmitglied  der FS Hochbau und Denkmalschutz


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