Baupreisindex 2026 in Brandenburg: Neue anrechenbare Bauwerte ab 1. Juni 2026 veröffentlicht
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat mit Bekanntmachung vom 19. Mai 2026 die neue Baupreisindexzahl gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung veröffentlicht. Die Fortschreibung ist für die Praxis der Objektplanung, der Kostenermittlung sowie für bauaufsichtliche Verfahren von zentraler Bedeutung.
Die Baupreisindexzahl beträgt für das Jahr 2026 1,575. Sie ist ab dem 1. Juni 2026 anzuwenden und dient der Fortschreibung der anrechenbaren Bauwerte nach Anlage 2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung.
Bedeutung des Baupreisindex für Planung und Baupraxis
Der Baupreisindex ist ein wesentlicher Berechnungsfaktor in der Brandenburgischen Baugebührenordnung. Er wird verwendet, um die anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt an die aktuelle Baukostenentwicklung anzupassen.
Für planende und bauausführende Fachkräfte sowie für Bauherren und Bauaufsichtsbehörden bildet er eine Grundlage für:
- die Ermittlung der anrechenbaren Baukosten als Basis für Gebühren
- die Kostenschätzung in frühen Planungsphasen
- die einheitliche Anwendung im bauaufsichtlichen Verfahren
- die Vergleichbarkeit von Bauprojekten über Zeiträume hinweg
Damit wirkt der Baupreisindex direkt in die Projektkalkulation und in die Genehmigungspraxis hinein.
Anrechenbare Bauwerte ab 2026 im Überblick
Mit der neuen Indexzahl ergeben sich fortgeschriebene anrechenbare Bauwerte für unterschiedliche Gebäudearten. Diese Werte sind je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt angegeben und gelten ab dem 1. Juni 2026.
Ausgewählte Beispiele:
- Wohngebäude: 228 Euro je Kubikmeter
- Büro und Verwaltungsgebäude sowie Arztpraxen: 306 Euro je Kubikmeter
- Schulen: 290 Euro je Kubikmeter
- Kindertageseinrichtungen: 260 Euro je Kubikmeter
- Krankenhäuser: 339 Euro je Kubikmeter
- Hotels, Pensionen und ähnliche Gebäude: 260 bis 302 Euro je Kubikmeter je nach Bettenanzahl
- Hallenbäder: 280 Euro je Kubikmeter
Für eingeschossige, hallenartige Gebäude wie Verkaufsstätten, Produktions oder Lagerhallen erfolgt eine gestaffelte Bewertung nach Brutto-Rauminhalt:
- bis 5.000 Kubikmeter: 110 Euro je Kubikmeter
- über 5.000 bis 20.000 Kubikmeter: 95 Euro je Kubikmeter
- über 20.000 bis 50.000 Kubikmeter: 77 Euro je Kubikmeter
- über 50.000 Kubikmeter: 61 Euro je Kubikmeter
Weitere Gebäudekategorien wie Garagen, Lagergebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude oder Tiefgaragen werden ebenfalls differenziert fortgeschrieben.
Einordnung für die Planungspraxis
Die Anpassung der Baupreisindexzahl spiegelt die aktuelle Entwicklung der Baukosten wider und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kostenberechnung nach Baugebührenrecht in Brandenburg.
Für die technische Planung bedeutet dies insbesondere:
- frühzeitige Berücksichtigung aktualisierter Bauwerte in der Kostenplanung
- erhöhte Bedeutung belastbarer Kostenermittlungen in frühen Leistungsphasen
- konsistente Anwendung in Genehmigungsunterlagen
- Schnittstellenrelevanz zwischen Objektplanung, Tragwerksplanung und Kostenplanung
Gerade in Zeiten volatiler Baupreise bleibt die systematische Fortschreibung der Bauwerte ein wichtiges Instrument für Planungssicherheit und einheitliche Bewertungsmaßstäbe.
