BEG | Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Förderbedingungen

Ab den 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäudesanierung. Die Bundesregierung erleichtert dadurch den Zugang zu den Fördermitteln und setzt Anreize zur energetischen Sanierung. Auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung umzurüsten, soll finanziell unterstützt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht zudem erstmal einen Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung vor, sofern die Effizienzhausstufen 40 oder 55 berücksichtigt werden.

Die Änderungen bei den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG – Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – sind von den Änderungen betroffen.

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist hierfür federführend verantwortlich. Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzen soll.

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