BEG | Umstellung / Aussetzung KfW-Prüftool

Wie bereits angekündigt, werden die BEG-Richtlinien (Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude) des BMWK für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierungsförderung zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Die Förderung des Neubaus wird zum 01.03.2023 durch vom BMWSB verantwortete Förderrichtlinien geregelt werden. Details dazu sollen bis Anfang 2023 bekannt gegeben werden.

Mit beiliegendem Rundschreiben der KfW wird in Folge der Umstellung darauf hingewiesen, dass das KfW-Online-Prüftool für die Erstellung der Bestätigung BzA und in der gBzA-Anwendung für die Erstellung der Bestätigung gBzA in der Zeit vom 15.12.2022 bis 31.12.2022 nicht zur Verfügung stehen wird. Betroffen davon ist auch die Erstellung von Bestätigungen nach Durchführung (BnD) für Wohngebäude.

Förderanträge für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können während der Wartungsarbeiten jedoch uneingeschränkt bei der KfW gestellt werden.

Für Anträge, die ab dem 02.01.2023 nach den neuen BEG-Richtlinien gestellt werden, ist eine ab dem 02.01.2023 neu erstellte BzA bzw. gBzA einzureichen.

>> Hier können Sie sich das Info-Blatt der KfW herunterladen

© Raphael Silva | Pixabay
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