Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: Neue Anforderungen für Gebäudesanierung und Neubau
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 8. Juli 2026 eine Organklage gegen das Gesetz zurückgewiesen hatte, wurde das Gesetz kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt und noch am selben Tag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Auch der Bundesrat befasste sich unmittelbar mit dem Gesetz und verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten. Für die Bau und Planungsbranche bedeutet dies neue rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl die Modernisierung bestehender Gebäude als auch den Neubau betreffen.
Diese Änderungen bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Regelungen zum Heizungstausch treten unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit gelten die neuen Vorgaben voraussichtlich bereits in wenigen Wochen.
Die Vorschriften zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie werden sechs Monate nach der Verkündung wirksam. Sie betreffen insbesondere die weitere Ausgestaltung der energetischen Anforderungen an Gebäude.
Für Neubauten gelten künftig schrittweise strengere Standards. Öffentliche Neubauten müssen ab 2028 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für alle übrigen Neubauten gilt diese Anforderung ab dem Jahr 2030.
Was bedeutet das für Ingenieurbüros?
Für Ingenieurinnen und Ingenieure gewinnen integrale Planung, Energieeffizienz und technische Gebäudeausrüstung weiter an Bedeutung. Die Anforderungen an die Abstimmung zwischen Tragwerksplanung, Bauphysik, Gebäudetechnik und Nachhaltigkeit steigen. Bereits in frühen Planungsphasen müssen energetische Konzepte, Wärmeversorgung und die Einhaltung künftiger Standards gemeinsam betrachtet werden.
Gleichzeitig wächst die Bedeutung einer qualifizierten Beratung von Bauherrschaften. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden viele Investitionsentscheidungen beeinflussen. Ingenieurbüros sind gefordert, technische Lösungen wirtschaftlich und langfristig tragfähig zu bewerten.
Beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren sorgt für Diskussionen
Das Gesetzgebungsverfahren verlief außergewöhnlich schnell. Zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der endgültigen Verabschiedung lagen nur wenige Stunden. Aus Sicht vieler Fachverbände bleibt damit nur wenig Zeit, um umfangreiche gesetzliche Änderungen fachlich zu bewerten und die Auswirkungen auf Planung, Baupraxis und Verwaltung zu diskutieren.
Gerade bei Regelungen mit langfristigen Auswirkungen auf den Gebäudebestand sind transparente Verfahren und eine frühzeitige Einbindung der Fachwelt wichtige Voraussetzungen für eine praxistaugliche Umsetzung.
Die Brandenburgische Ingenieurkammer begrüßt das Ziel, den Gebäudebestand klimafreundlicher zu entwickeln und den Energieverbrauch im Gebäudesektor dauerhaft zu senken. Die Transformation kann jedoch nur gelingen, wenn gesetzliche Vorgaben technisch umsetzbar, wirtschaftlich vertretbar und ausreichend planbar sind.
Aus Sicht der Kammer benötigen Ingenieurbüros, Bauherrschaften und Genehmigungsbehörden verlässliche Übergangsfristen sowie frühzeitig veröffentlichte technische Regelwerke. Häufige Änderungen oder sehr kurzfristige Gesetzesverfahren erschweren eine sichere Projektplanung und führen zu zusätzlichem Abstimmungsaufwand. Klimaschutz und Planungssicherheit sollten deshalb gemeinsam gedacht werden.
Infrastruktur Zukunftsgesetz soll Planungsverfahren beschleunigen
Ebenfalls beschlossen wurde das Infrastruktur Zukunftsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Verkehrs- und Energiesektor zu beschleunigen. Hierzu wird für bestimmte Infrastrukturvorhaben ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich festgelegt.
Die Brandenburgische Ingenieurkammer sieht in schnelleren Verfahren grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Infrastruktur. Entscheidend wird jedoch sein, dass die Beschleunigung nicht zu Lasten der Planungsqualität oder der fachlichen Prüfung erfolgt. Digitalisierung, ausreichend Personal in den Genehmigungsbehörden und klare Verfahren bleiben wesentliche Voraussetzungen für eine zügige und zugleich qualitativ hochwertige Projektabwicklung.
