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Kritik der Bundesingenieurkammer am Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesingenieurkammer bewertet den aktuellen Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) insgesamt kritisch. Trotz einzelner inhaltlicher Fortschritte sieht die Kammer erhebliche Defizite in der Zielausrichtung, der praktischen Umsetzbarkeit und der rechtlichen Klarheit. 

Besonders für Planende, Energieberatende und alle Fachleute im Bauwesen sei ein verlässlicher und konsistenter Rechtsrahmen entscheidend, um die Transformation des Gebäudesektors erfolgreich umzusetzen.

Eingeschränkte Beteiligung der Fachpraxis im Gesetzgebungsverfahren

Bereits das Verfahren selbst stößt auf Kritik. Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass die Frist zur Stellungnahme zu kurz bemessen war, um die komplexen Regelungen fachlich angemessen zu bewerten. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine stärkere Einbindung der Fachöffentlichkeit erforderlich.

Für eine tragfähige Gesetzgebung im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung sei eine frühzeitige und strukturierte Beteiligung von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie weiteren Fachakteuren notwendig.

Lebenszyklusanalyse als richtiger Ansatz ohne verbindliche Wirkung

Inhaltlich erkennt die Bundesingenieurkammer positive Entwicklungen an, insbesondere die Umsetzung zentraler Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht. Dazu zählt auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA) im Gebäudesektor.

Allerdings wird kritisch bewertet, dass die Lebenszyklusanalyse ohne verbindliche Grenzwerte und klare Zielmarken ihre Steuerungswirkung verfehlt. Ohne definierte Meilensteine für einen klimaneutralen Gebäudebestand fehle eine belastbare Orientierung für Planung und Bewertung. Die Kammer fordert daher einen klar strukturierten Transformationspfad mit überprüfbaren Etappen.

Unsicherheiten beim Heizungstausch und fehlende Planungssicherheit

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die geplanten Regelungen zum Heizungstausch. Der vorgesehene Wegfall zentraler Vorgaben wird als potenzieller Unsicherheitsfaktor für die Praxis gesehen. Insbesondere der Umgang mit Heizsystemen auf Basis fossiler Energieträger bleibt unklar.

Die sogenannte Biotreppe wird aus Sicht der Bundesingenieurkammer als nicht ausreichend bewertet, da sie weder eine verlässliche Perspektive für Klimaneutralität bis 2045 noch eine gesicherte Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe bietet. Gefordert werden stattdessen klare, langfristig stabile Rahmenbedingungen sowie der Erhalt der bestehenden Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich.

Anforderungen im Neubau und Fokus auf CO2 Emissionen

Auch im Bereich Neubau sieht die Bundesingenieurkammer Risiken. Insbesondere bei Nichtwohngebäuden könnten energetische Anforderungen sinken, was den klimapolitischen Zielen entgegensteht.

Zudem wird die starke Orientierung am Primärenergiebedarf kritisch hinterfragt. Aus fachlicher Sicht sollte stärker auf die tatsächlichen CO2 Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden abgestellt werden. Nur so lasse sich eine realitätsnahe Bewertung der Klimawirkung sicherstellen. Gleichzeitig weist die Kammer darauf hin, dass Zielkonflikte zwischen energetischer Effizienz, Baukosten und technischer Umsetzbarkeit stärker berücksichtigt werden müssen.

Energieausweise zwischen Transparenz und Haftungsrisiken

Auch die geplanten Änderungen bei Energieausweisen werden kritisch betrachtet. Künftig verpflichtende Modernisierungsempfehlungen könnten Haftungsrisiken für Fachleute erhöhen, da die zugrunde liegenden Daten häufig mit Unsicherheiten behaftet sind.

Gleichzeitig sieht die Bundesingenieurkammer Potenzial für eine Weiterentwicklung der Energieausweise hin zu mehr Transparenz. Dazu zählen insbesondere nachvollziehbare Angaben zu CO2 Emissionen und Betriebskosten, die für Eigentümerinnen, Eigentümer und Planende eine bessere Entscheidungsgrundlage schaffen können.

Bedarf an einem klaren und verlässlichen Transformationspfad

In der Gesamtbewertung kommt die Bundesingenieurkammer zu dem Schluss, dass der Entwurf sein Ziel einer Vereinfachung des Regelwerks verfehlt. Weder werde die Komplexität des bestehenden Systems spürbar reduziert, noch entstehe mehr Transparenz für die Praxis.

Stattdessen fordert die Kammer einen klar definierten, konsistenten und verlässlichen Transformationspfad für den Gebäudesektor. Bereits in ihrem Positionspapier aus Dezember 2025 hatte sie zentrale Kritikpunkte und Anforderungen an eine wirksame Gebäudepolitik formuliert, die weiterhin Gültigkeit besitzen.

Konstruktive Mitwirkung als Grundlage für ein tragfähiges Regelwerk

Trotz der kritischen Bewertung betont die Bundesingenieurkammer ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Angesichts der großen Herausforderungen im Klimaschutz und in der Energieeinsparung sei ein transparenter, fachlich fundierter und kontinuierlicher Beteiligungsprozess notwendig.

Auch unter den Bedingungen kurzer Fristen hat die Kammer bereits konkrete Hinweise gegeben, welche Regelungen aus ihrer Sicht überarbeitet, präzisiert oder gestrichen werden sollten. Ziel bleibt ein praxisnahes und rechtssicheres Regelwerk, das den Gebäudesektor wirksam in Richtung Klimaneutralität führt und zugleich die Umsetzbarkeit in Planung und Bau sicherstellt.

>> Hier geht es zur Stellungnahme der BIngK

>> Hier können Sie sich die Positionen der Gebäudeenergie downloaden

© Africa Studio | AdobeStock
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