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BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Veranstaltung

schriftliche Prüfung in elektronischer Form * Sicherheitsstromversorgungen *

Inhalte:

Das zweistufige Prüfungsverfahren ist in der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) gemäß Anlage 1 (sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung – stGa) festgelegt.

Die Prüfung für den Fachbereich „sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (stGa)“ in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen gliedert sich in einen bauordnungsrechtlichen und einen fachspezifischen Teil.

Die Bearbeitungszeit von maximal 240 Minuten setzt sich dabei aus 70 Minuten für den bauordnungsrechtlichen und 170 Minuten für den fachspezifischen Teil zusammen. (Ausnahme: In der Fachrichtung CO-Warnanlagen beträgt die Bearbeitungszeit durchgehend 240 Minuten).

**Schriftliche Prüfung in elektronischer Form (SP EF)**
Sämtliche schriftlichen Prüfungen werden mittlerweile ausschließlich in elektronischer Form durchgeführt. Vor Ort stehen Ihnen hierfür voll ausgestattete Computerarbeitsplätze zur Verfügung.


**Wichtiger Hinweis zum zeitlichen Ablauf**
Der auf der Internetseite ausgewiesene Veranstaltungstermin gibt lediglich die *reine Bearbeitungszeit* an. Bitte planen Sie für den Prüfungstag entsprechend mehr Zeit ein, da der Gesamtablauf weitere organisatorische Schritte umfasst:
* Anmeldung vor Ort (bereits ab 1 Stunde vor Beginn möglich)
* Zugang zur Moodle-Plattform
* Belehrung
* Anmeldung zur schriftlichen Prüfung in elektronischer Form (SP EF) im System
* Reine Bearbeitungszeit
* Speichern und Abschicken der SP EF (Das Ende des Prüfungszeitraums liegt ca. 15 Minuten nach Ablauf der Bearbeitungszeit)

**Weitere organisatorische Hinweise**
Die Prüfung erfolgt nach den von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlassen.

Der reguläre Anmeldeschluss für das Prüfungsverfahren liegt für die jeweilige Anerkennungsbehörde des Bundeslandes acht Wochen vor den Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen der Prüflinge ausschließlich über diese Behörden erfolgen können.

Die Gebühren für das zweistufige Prüfungsverfahren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses gemäß der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.


Maik Schneider
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses

0331 / 743 18 14
maik.schneider@bbik.de

Termin:
03.02.2027, 10:00 - 12:50 Uhr, Cottbus
Veranstaltungsort:
BTU Cottbus-Senftenberg
Campus Sachsendorf
Lehrgebäude 9
Räume 9.115 - 9.117
Lipezker Straße 47
03048 Cottbus
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Referenten:

Maik Schneider

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