Veranstaltung
Risiko Risse: Technik und Recht
Das Seminar befasst sich sowohl mit Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder
wandberührten Bereich als auch mit solchen Rissbildern, bei denen strittig ist, ob es sich
überhaupt um Mängel – meistens dann optischer Art – handelt.
In Bezug auf den Themenkomplex „Risse als Ursache von Feuchteschäden“ vermittelt der
technische Teil im ersten Schritt die Grundlagen für die planerische Vermeidung und
sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen. Bauteil- und
baustoffspezifisch werden die unterschiedlichen Verformungen als Rissursachen voneinander
abgegrenzt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baugrundbedingte Setzung. In Bezug auf
„Risse als optische Mängel“ werden die Grundsätze der Rissbewertung für einen
sachverständig fundierten Umgang mit den unterschiedlichsten Rissbildern behandelt. Eine
wichtige Rolle spielt hierbei die Unterscheidung nach der Zulässigkeit von Rissen. Es wird
weiterhin detailliert erläutert, wo die die Grenzen zwischen alten und neuen Rissen liegen und
wie diese erkannt werden können.
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die
Rissursachen verantwortlich ist. Der rechtliche Teil zeigt Einfallstore für - häufig
gesamtschuldnerische - Haftungsrisiken auf. Denn im Kern geht es hier oft um unklare
Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteil-
/Materialübergängen oder aber auch um die Beachtung besonderer Planungs- und
Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/ oder baustoffspezifische Besonderheiten
verwendeter Materialien. Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig
sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt.
Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander
abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Inhalte Technik:
- Systematische Ursachenzuordnung
- Setzungen und Baugrundverformungen als Rissursache
- Themenkomplex Bauwerksverformung: vertikale und horizontale Verformung sowie
Deckendurchbiegung
- Rissinstandsetzung?
- Risse als optische Mängel: Grundsätze der Rissbewertung
- Gängige Untersuchungsmethoden
- Abgrenzung zwischen alten und neuen Rissen
- Zulässige Risse
Inhalte Recht:
- Ausgangslage – Risse im Baugeschehen: rechtliche Einordnung der Fallkonstellationen
- Grundlagen Mangelbegriff – Rechtliche Bedeutung von aRdT und technischen Normen
- Verwendung „innovativer“ und/ oder „kostengünstiger“ Baustoffe-/verfahren -
resultierende Vertragspflichten
- Bauen im Bestand: Dreh- und Angelpunkt: Voruntersuchung
- Planungsanforderungen, Verantwortlichkeiten, Schnittstellen bei Materialwahl, -wechsel,
Material-/ Bauteilübergängen u. a.
- Gesamtschuldnerische Haftungsrisiken
- Optische Mängel: noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel?
- Mangel ja, Nacherfüllung unverhältnismäßig? - Kriterien „Gesamtabwägung“
- Abnahmeverweigerung berechtigt? - Abgrenzung wesentlicher/ unwesentlicher Mangel
Frau Sous ist Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden, wissenschaftliche Mitarbeiterin im AIBau gGmbH, Lehrbeauftragte an der HAWK Holzminden und Mitarbeiterin im Normenausschuss DIN 18534.
Nichtmitglieder: 250,00 € (umsatzsteuerfrei)
Studenten: 15,00 € (umsatzsteuerfrei)
Referenten:
Dipl.-Ing. Silke Sous
