Ausländische Studienabschlüsse
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Deutschland zählt zu den sog. reglementieren Berufen und ist rechtlich geschützt, so dass zum Führen der Berufsbezeichnung bei im Ausland erworbenen Abschlüssen eine Genehmigung notwendig ist. Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist zuständige Stelle für die Überprüfung von Berufsqualifikationen und deren Anerkennung von Ingenieurinnen und Ingenieuren.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung sind gesetzlich im Brandenburgischen Ingenieurgesetz (BbgIngG) unter § 1 Abs. 1 geregelt. Grundsätzlich muss ein mindestens sechssemestriges Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung, welches überwiegend von den Fächern in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik geprägt ist und mindestens den akademischen Grad Bachelor entspricht, absolviert worden sein.
Die Kosten des Verfahrens betragen bei vollständigen Unterlagen 300,00 EUR gemäß der Gebührenordnung der BBIK.


Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK
Monique Stache
Justiziariat und Anerkennungsbehörde
für Prüfsachverständige
Telefon: | 0331 / 743 18 - 12 |
E-Mail: | monique.stache@bbik.de |