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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung

© thisisengineering | Unsplash

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung

Das Antragsformular stellen wir Ihen Download bereit. Die Kammer kann weitere Nachweise zu den unten aufgelisteten Unterlagen verlangen oder selbst einholen. Die Gebühren für das Sachverständigenwesen werden gemäß der Gebührenordnung der BBIK erhoben. Die Bearbeitungsgebühr und Auslagen werden auch im Falle der Antragsablehnung erhoben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Prüfungszeugnisse (beglaubigte Kopie)
  • Objektliste der in den letzten drei Jahren gefertigten Gutachten
  • mindestens 3 eigengefertigte Gutachten in 3-facher Ausfertigung
  • mindestens 3 Referenzen, die von der Brandenburgischen Ingenieurkammer geprüft werden und deren Auskünfte dem Antragsteller nicht bekannt gegeben werden
  • Nachweis über den Besuch von mindestens 2 Sachverständigenseminaren über Rechts- und Verfahrensfragen
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • ggf. eine Freistellungserklärung, wenn der Antragsteller in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis tätig ist
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen ger persönlich zur Verfügung.

HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

Gebührenordnung

Ihr Ansprechpartner in der BBIK

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