Effektiver Klimaschutz braucht Planungssicherheit

Die Bundesingenieurkammer bedauert die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 zum 01. Februar 2022 einzustellen. Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können nur noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden.

Damit läuft eine entscheidende Förderung für den klimaeffizienten Neubau schon Anfang kommenden Jahres aus. Fördergelder sollen in Zukunft vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten fließen, das heißt in Effizienzhaus/-gebäude-40.  

"Die hohen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz machen ein Energiehaus/-gebäude 40 für Bauherrn wenig attraktiv. Bei Wegfall der Neubauförderung für ein Energiehaus/-gebäude 55 droht ein Rückfall auf das niedrigere GEG-Niveau. Das gilt es zu verhindern!“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. 

Auch wenn eine Erhöhung der Energieeffizienzstandards zur Erreichung der Klimaschutzziele aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieure dringend erforderlich sei, wirke sich eine derart kurzfristige Änderung kontraproduktiv auf das Planen und Bauen aus. Die Planungssicherheit für Bauherren und Planende werde dadurch erheblich beeinträchtigt, das Bauen gehemmt und verzögert

>> Hier können Sie die gesamte Pressemitteilung downloaden

© Ante Kante | Pixabay
© Ante Kante | Pixabay

Link per E-Mail teilen

Ihre Empfehlung wurde erfolgreich an versendet!

Leider ist ein Fehler beim Senden aufgetreten.