RECHT | Beschleunigtes Verfahren für Wohnnutzung unwirksam

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.07.2023 betrifft den bauplanungsrechtlichen Hintergrund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB). Dieses Verfahren erlaubte die zügige Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohngebiete ohne umfangreiche Umweltprüfungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten.

Der Fall, der vor Gericht landete, betraf einen B-Plan für ein Wohngebiet am Ortsrand von Gaiberg, gegen den die Umweltvereinigung BUND geklagt hatte. Der BVerwG entschied, dass § 13b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist, da er nicht sicherstellen kann, dass erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen sind. Die Regelung wurde für unwirksam erklärt. Dies bedeutet, dass das beschleunigte Verfahren nicht mehr angewendet werden darf, und neue Verfahren müssen den normalen Planungsregeln folgen. Bestehende Baugenehmigungen sind jedoch nicht direkt betroffen.

Die Entscheidung des BVerwG stellt die Städtebaupolitik vor Herausforderungen, da einerseits dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt wird, andererseits aber auch der Flächenverbrauch begrenzt werden soll. Die Lösung könnte in rechtssicheren Bebauungsplänen, Nachverdichtung im unbeplanten Innenbereich und gezielten Befreiungen von den B-Plan-Festsetzungen liegen. Die Digitalisierung von Planungsprozessen wird als Schlüssel zur effizienten Umsetzung betrachtet.

Quelle: https://kurzelinks.de/tmbd

© Geojango Maps | Unsplash
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