Asbest bleibt Risiko bei Sanierungen
Asbest ist seit über 30 Jahren verboten, bleibt im Gebäudebestand jedoch eine aktuelle Herausforderung. Die BG BAU verzeichnete 2025 insgesamt 291 Todesfälle durch asbestbedingte Erkrankungen. Besonders bei Sanierungen und Umbauten steigt die Bedeutung einer frühzeitigen Schadstofferkundung.
Asbest im Gebäudebestand bleibt relevant
Die Verwendung von Asbest wurde in Deutschland 1993 vollständig verboten. Dennoch ist der Gefahrstoff weiterhin in zahlreichen Bestandsgebäuden vorhanden. Über Jahrzehnte wurde Asbest wegen seiner technischen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Festigkeit und chemischer Beständigkeit in zahlreichen Bauprodukten eingesetzt. Dazu gehörten unter anderem Asbestzementplatten, Brandschutzmaterialien, Bodenbeläge, Kleber, Putze und Spachtelmassen.
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wurden mehr als 14 Millionen Gebäude vor Inkrafttreten des Verbots errichtet. Bei einem großen Teil dieser Bausubstanz kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Die Gefahr entsteht insbesondere dann, wenn diese Materialien bei Bauarbeiten beschädigt oder bearbeitet werden.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Asbest weiterhin eine wesentliche Ursache für schwere gesundheitliche Folgen in der Bauwirtschaft ist. Im Jahr 2025 starben laut BG BAU 291 Versicherte an den Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten. Damit verursacht Asbest weiterhin einen erheblichen Anteil der tödlichen Berufskrankheiten im Baugewerbe.
Verdeckte Asbestvorkommen erschweren die Bewertung
Während Asbestzementprodukte an Dächern oder Fassaden häufig bekannt sind, stellen weniger sichtbare Anwendungen eine besondere Herausforderung dar. In vielen Gebäuden wurde Asbest in Materialien eingesetzt, die heute bei Modernisierungen, Umbauten oder Rückbauarbeiten bearbeitet werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Fliesenkleber
- Spachtelmassen
- Putze
- Estriche
- Bodenbelagskleber
- Rohrisolierungen
- Brandschutzplatten
- Dichtungen und Fugenmaterialien
Viele dieser Baustoffe lassen sich ohne Untersuchung nicht sicher erkennen. Bereits einfache Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen oder Stemmen können dazu führen, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Die Fasern sind mit bloßem Auge nicht sichtbar und können über die Atemwege aufgenommen werden.
Für Planende und ausführende Unternehmen bedeutet dies, dass die Ermittlung möglicher Schadstoffbelastungen zunehmend Bestandteil einer sorgfältigen Projektvorbereitung wird. Eine systematische Bestandsaufnahme schafft die Grundlage für eine sichere Planung und verhindert ungeplante Unterbrechungen während der Bauausführung.
Lange Latenzzeit macht Asbest besonders problematisch
Die gesundheitlichen Folgen einer Asbestexposition zeigen sich häufig erst Jahrzehnte nach der Belastung. Zwischen der Aufnahme von Asbestfasern und dem Auftreten einer Erkrankung liegen oft 30 bis 40 Jahre.
Zu den anerkannten asbestbedingten Erkrankungen gehören unter anderem Asbestose, Lungenkrebs sowie das Mesotheliom, ein bösartiger Tumor des Brust- oder Bauchfells. Die heutigen Todesfälle sind daher vielfach auf Belastungen zurückzuführen, die bereits in früheren Jahrzehnten entstanden sind.
Gleichzeitig entscheidet sich auf den heutigen Baustellen, wie sich die Zahl zukünftiger Erkrankungen entwickelt. Ein konsequenter Umgang mit dem Gefahrstoff bleibt deshalb ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Sanierung und energetische Modernisierung erhöhen Anforderungen
Die zunehmende Bedeutung des Bauens im Bestand verstärkt die Relevanz des Themas. Viele Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten stehen heute vor energetischen Sanierungen, technischen Anpassungen oder umfassenden Modernisierungen. Maßnahmen wie der Einbau neuer Heizsysteme, Fassadensanierungen oder die Nachrüstung technischer Anlagen greifen häufig in bestehende Bauteile ein.
Gerade bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 müssen Verantwortliche berücksichtigen, dass asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein können. Für Bauherren, Ingenieurbüros und ausführende Unternehmen ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung.
Eine nicht erkannte Schadstoffbelastung kann zu Änderungen im Bauablauf, zusätzlichen Kosten oder Verzögerungen führen. Frühzeitige Untersuchungen ermöglichen dagegen eine bessere Kalkulation und eine gezielte Vorbereitung der Arbeiten.
Gefahrstoffverordnung stärkt die Vorsorge
Mit der Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung wurden die Anforderungen für Arbeiten an älteren Gebäuden angepasst. Ziel der Regelungen ist es, Asbestbelastungen früher zu erkennen und Beschäftigte besser vor einer Exposition zu schützen.
Für Bauvorhaben im Bestand gewinnt damit die Frage an Bedeutung, welche Informationen über die vorhandene Bausubstanz bereits vor Beginn der Planung vorliegen. Schadstofferkundungen können dabei eine wichtige Grundlage bilden, um geeignete Arbeitsverfahren festzulegen und Risiken für Beschäftigte sowie weitere Beteiligte zu reduzieren.
Die Verantwortung verlagert sich dadurch stärker in die frühen Projektphasen. Nicht erst während der Bauausführung, sondern bereits bei Bestandsaufnahme, Planung und Ausschreibung muss geprüft werden, ob relevante Gefahrstoffe berücksichtigt werden müssen.
Asbest als Bestandteil der Bestandsplanung
Die Entwicklung zeigt, dass der Umgang mit Asbest zunehmend eine planerische Aufgabe wird. Beim Bauen im Bestand reicht es nicht aus, sichtbare Bauteile zu bewerten. Entscheidend ist eine umfassende Betrachtung der vorhandenen Materialien und ihrer möglichen Schadstoffbelastungen.
Für Ingenieurinnen und Ingenieure bedeutet dies, dass Kenntnisse über historische Baustoffe, Sanierungsverfahren und Anforderungen des Gefahrstoffrechts eine wachsende Bedeutung erhalten. Die frühzeitige Einbindung entsprechender Fachkenntnisse unterstützt eine sichere und wirtschaftliche Umsetzung von Bauprojekten.
Die BG BAU weist für 2025 insgesamt 22.102 Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten aus. Davon entfällt ein erheblicher Anteil auf langfristige gesundheitliche Folgen früherer Belastungen. Mit der weiteren Entwicklung des Bauens im Bestand bleibt daher entscheidend, wie konsequent Schadstofferkundung und Schutzmaßnahmen bereits in der Planung berücksichtigt werden.
