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Baugesetzbuch Upgrade: Reform des Städtebau und Raumordnungsrechts bringt neue Anforderungen für Planung und Baupraxis

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau und Raumordnungsrechts, häufig als Baugesetzbuch Upgrade bezeichnet, steht eine umfassende Reform der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bevor. 

Ziel ist es, Bauleitplanverfahren zu beschleunigen, den Wohnungsbau zu stärken, digitale Planungsprozesse auszubauen und Kommunen mehr Handlungsinstrumente im Umgang mit Problemimmobilien zu geben. Die Bundesingenieurkammer Bundesingenieurkammer bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv, weist jedoch auf fachliche Nachbesserungsbedarfe hin, insbesondere bei der geplanten Definition des Vollgeschossbegriffs.

Beschleunigung der Bauleitplanung und Vorrang für den Wohnungsbau

Ein zentrales Element der Reform ist die deutliche Priorisierung des Wohnungsbaus in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort soll der Wohnungsbau künftig als überragendes öffentliches Interesse gelten. Damit erhält die Schaffung von Wohnraum ein stärkeres rechtliches Gewicht innerhalb der Abwägungsprozesse der Bauleitplanung.

Für die kommunale Planungspraxis bedeutet dies eine veränderte Gewichtung zwischen verschiedenen Belangen. Infrastruktur, Umweltaspekte und städtebauliche Ziele bleiben relevant, müssen jedoch stärker in Relation zum Wohnraumbedarf bewertet werden.

Zusätzlich wird das Raumordnungsrecht um ein neues Instrument erweitert, das Regionen mit Wohnraummangel stärker mit Regionen mit Flächenpotenzialen verbindet. Ziel ist ein besserer Ausgleich zwischen Nachfrage und verfügbarer Fläche auf übergeordneter Planungsebene.

Digitalisierung der Planungsverfahren mit XPlanung als Standard

Ein weiterer Schwerpunkt des Baugesetzbuch Upgrades ist die konsequente Digitalisierung der Planungsprozesse. Künftig sollen Kommunen verpflichtend digitale Verfahren einsetzen, um Bauleitplanungen effizienter und transparenter zu gestalten.

Dabei wird der Standard XPlanung verbindlich vorgeschrieben. Dieser ermöglicht einen medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Verwaltungen und schafft eine einheitliche digitale Grundlage für Planungsdaten.

Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung wird weiter digitalisiert. Verfahren können künftig einstufig durchgeführt werden, begleitet von digitalen Beteiligungsformaten. Eine sogenannte Verfahrensampel soll den aktuellen Stand von Planungsverfahren für die Öffentlichkeit jederzeit nachvollziehbar machen.

Für Ingenieur- und Planungsbüros bedeutet dies eine stärkere Integration digitaler Datenstrukturen in die tägliche Arbeit sowie eine höhere Anforderung an Interoperabilität und Datenqualität.

Umweltprüfung mit stärkerem Fokus auf Praxis und Effizienz

Die Reform sieht zudem eine Anpassung der Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren vor. Umweltprüfungen sollen künftig gezielter dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Gleichzeitig wird die Möglichkeit erweitert, bestimmte Prüfungen auf spätere Genehmigungsebenen zu verlagern.

Ziel ist eine stärkere Verfahrenskonzentration und eine Reduzierung von Doppelprüfungen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit erhöht werden, indem Zuständigkeiten klarer definiert werden.

Für die Planungspraxis kann dies zu einer Beschleunigung von Verfahren führen, setzt jedoch eine sorgfältige Abstimmung zwischen den einzelnen Planungsebenen voraus.

Mehr Grün und klimaangepasste Stadtentwicklung

Die Novelle stärkt auch die Rolle der grünen Infrastruktur in Städten und Gemeinden. Kommunen sollen künftig leichter Maßnahmen zur Durchgrünung umsetzen können, etwa durch Baumpflanzungen, Entsiegelung und die Schaffung von Retentionsflächen.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur der städtebaulichen Qualität, sondern sind auch Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Starkregenereignisse, Hitzebelastung und Überflutungsrisiken.

Für die technische Planung bedeutet dies eine stärkere Verknüpfung von Wasserwirtschaft, Freiraumplanung und Hochbau.

Kommunale Instrumente gegen Schrottimmobilien

Ein weiterer zentraler Baustein betrifft den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Kommunen sollen künftig erweiterte Möglichkeiten erhalten, um gegen verwahrloste oder zweckentfremdete Gebäude vorzugehen.

Dazu zählen ein erleichtertes kommunales Vorkaufsrecht sowie die Möglichkeit, Instandsetzungsgebote einfacher durchzusetzen. In besonders schwerwiegenden Fällen wird auch eine Enteignung als letztes Mittel rechtlich erleichtert.

Diese Instrumente sollen negative Auswirkungen auf Quartiere reduzieren, den baulichen Zustand von Stadtteilen stabilisieren und Wertverluste in der Umgebung verhindern.

Neue Anforderungen an Raumplanung, Sicherheit und Infrastruktur

Die Reform berücksichtigt erstmals stärker sicherheitsrelevante Aspekte der Raumplanung. Dazu gehören Anforderungen an Bevölkerungsschutz, Klimarisiken und potenzielle Krisenszenarien.

Auch die Standortplanung für Einrichtungen der Feuerwehr und Rettungsdienste wird erleichtert. Ziel ist es, bestehende Siedlungsstrukturen flexibler zu nutzen und gleichzeitig die Einsatzfähigkeit im gesamten Gebiet sicherzustellen.

Für die technische Planung bedeutet dies eine stärkere Integration von Resilienzanforderungen in infrastrukturelle Entscheidungen.

Vollgeschoss Definition als Beispiel für rechtliche Präzisierung mit Diskussionsbedarf

Die Bundesingenieurkammer Bundesingenieurkammer begrüßt insbesondere die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs Vollgeschoss in der Baunutzungsverordnung. Diese Vereinheitlichung kann bestehende Unterschiede zwischen Landesregelungen reduzieren und damit zu mehr Rechtssicherheit in der Planung führen.

Kritisch bewertet wird jedoch die gewählte methodische Grundlage. Der Entwurf stellt auf die Grundfläche ab, was aus Sicht der Ingenieurpraxis neue Abgrenzungsfragen erzeugen kann, etwa bei Staffelgeschossen, auskragenden Bauteilen oder Balkonflächen.

Die Bundesingenieurkammer empfiehlt stattdessen die Verwendung der bereits etablierten Geschossfläche als Bezugsgröße, um eine konsistente und eindeutig auslegbare Regelung zu erreichen.

Einordnung für die Planungspraxis

Das Baugesetzbuch Upgrade stellt eine umfassende Reform des Städtebau und Raumordnungsrechts dar, die zahlreiche Schnittstellen zwischen Recht, Technik und Verwaltung betrifft. Für Ingenieurinnen und Ingenieure ergeben sich daraus sowohl Chancen durch beschleunigte Verfahren als auch neue Anforderungen an digitale Planungssysteme und rechtssichere Datenmodelle.

Die weitere Entwicklung im parlamentarischen Verfahren bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch bereits jetzt, dass die Reform die Rahmenbedingungen für Bauleitplanung, Stadtentwicklung und Infrastrukturplanung in Deutschland nachhaltig beeinflussen wird.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/baugb-upgrade.pdf?__blob=publicationFile&v=2>> Hier geht es zum Referentenentwurf

© Bundesingenieurkammer
© Bundesingenieurkammer

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