Bundesingenieurkammer fordert neue Regeln für den Umbau
Erhalt, Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude sollen künftig stärker im Mittelpunkt stehen. Zum Tag der Umbaukultur am 8. November 2026 fordert die Bundesingenieurkammer in einem Positionspapier angepasste rechtliche Rahmenbedingungen und mehr Spielraum für ingenieurtechnische Lösungen.
Der Gebäudebestand spielt eine zentrale Rolle für die nachhaltige Entwicklung des Bauwesens. Bestehende Bauwerke weiterzunutzen, an veränderte Anforderungen anzupassen oder umzunutzen, kann Ressourcen schonen, CO₂-Emissionen reduzieren und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden. Dennoch orientieren sich zahlreiche baurechtliche und technische Anforderungen weiterhin vorrangig am Neubau.
Mit ihrem Positionspapier „Bauen im Bestand: ein Transformationspfad“ formuliert die Bundesingenieurkammer sechs zentrale Forderungen, um das Bauen im Bestand zu erleichtern. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Berücksichtigung bestehender Bausubstanz, rechtssichere Genehmigungsverfahren und die fachliche Entscheidungsfreiheit qualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure.
Bestandserhalt als gleichwertige Alternative zum Neubau
Vor einem Abriss sollte grundsätzlich geprüft werden, ob ein Gebäude erhalten, ertüchtigt, erweitert oder einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Voraussetzung dafür ist eine fundierte Bestandsanalyse, die den baulichen Zustand und die technischen Möglichkeiten bewertet.
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer dürfen Investitionsentscheidungen nicht allein auf kurzfristigen Baukosten beruhen. Auch Lebenszykluskosten, Ressourcenverbrauch und die bereits im Bauwerk gebundene graue Energie müssen berücksichtigt werden. Gerade bei tragfähigen Bestandskonstruktionen kann eine Weiternutzung ökologische und wirtschaftliche Vorteile gegenüber einem Ersatzneubau bieten.
Baurecht muss den Besonderheiten des Bestands gerecht werden
Eine wesentliche Herausforderung liegt in der Anwendung technischer und bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Bestehende Gebäude wurden häufig nach anderen Regelwerken errichtet und lassen sich nicht ohne Weiteres an heutige Neubaustandards anpassen.
Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb eigenständige und verlässliche Rahmenbedingungen für Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Technische Anforderungen sollen sich stärker an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren und verhältnismäßige Lösungen ermöglichen, ohne die erforderliche Sicherheit einzuschränken.
Dabei kommt der ingenieurtechnischen Bewertung besondere Bedeutung zu. Leistungsorientierte Anforderungen könnten es ermöglichen, Schutzziele durch objektspezifische Nachweise und alternative technische Lösungen zu erfüllen. Entscheidend sind die nachgewiesene Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit eines Bauwerks.
Gleichzeitig müssen Abweichungen von bestehenden Standards rechtssicher geregelt sein. Vereinfachte, digitale und transparente Genehmigungsverfahren mit verbindlichen Fristen könnten dazu beitragen, Umbauvorhaben schneller umzusetzen.
Bestandsanalyse und Planungsleistungen stärken
Anders als beim Neubau sind die technischen Grundlagen bestehender Gebäude häufig nur unvollständig dokumentiert. Fehlende Bestandsunterlagen, unbekannte Materialeigenschaften oder verdeckte Schäden erhöhen die Anforderungen an Untersuchung und Planung.
Tragwerksanalysen, Baugrunduntersuchungen, Schadstofferkundungen und die Bewertung vorhandener Bauteile müssen deshalb frühzeitig in den Planungsprozess einfließen. Die Bundesingenieurkammer fordert, diese Leistungen angemessen zu vergüten und stärker in Förderprogrammen zu berücksichtigen.
Digitale Bauwerksakten und BIM-basierte Bestandsmodelle können zusätzlich helfen, vorhandene Informationen zusammenzuführen und für spätere Umbauten, Instandhaltungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen verfügbar zu machen.
Lebenszykluskosten stärker in Investitionen und Vergabe berücksichtigen
Auch bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung sieht die Bundesingenieurkammer Anpassungsbedarf. Statt ausschließlich die anfänglichen Investitionskosten zu betrachten, sollten langfristige Betriebs-, Instandhaltungs- und Rückbaukosten sowie Umweltwirkungen stärker in Entscheidungen einfließen.
Insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben fordert die Kammer einen systematischen Vergleich zwischen Bestandserhalt, Umbau und Ersatzneubau. Vergabeverfahren sollten dabei neben dem Preis auch Planungsqualität, Fachkunde und Lebenszyklusbetrachtungen angemessen gewichten.
Tag der Umbaukultur rückt politische Forderungen in den Fokus
Mit Blick auf den Tag der Umbaukultur am 8. November 2026 will die Bundesingenieurkammer die Diskussion über geeignete Rahmenbedingungen für das Weiterbauen im Bestand stärken.
Ergänzend zum Positionspapier veröffentlicht der Vorsitzende des Ausschusses Umbauordnung der Bundesingenieurkammer, Prof. Dr.-Ing. Martin Betzler, einen Fachbeitrag im Deutschen Ingenieurblatt.
Die sechs Forderungen richten sich insbesondere an Bund und Länder. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion steht die Frage, wie technische Regelwerke, Bauordnungsrecht, Förderbedingungen und Vergabeverfahren so weiterentwickelt werden können, dass bestehende Bauwerke sicher, wirtschaftlich und ressourcenschonend weitergenutzt werden können.
