Zum Inhalt springen
BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Energieeffizienzrichtlinie und nationale Umsetzung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Gesetzentwurf

Am 17. April 2026 hat die Bundesingenieurkammer eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie abgegeben. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Verbändeanhörung fristgerecht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. Grundlage der Bewertung ist eine fachliche Beratung im Arbeitskreis Nachhaltigkeit und Energie.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer bleibt der vorliegende Gesetzentwurf hinter den Zielsetzungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie zurück. Insbesondere wird kritisiert, dass zentrale Anforderungen an eine wirksame Steigerung der Energieeffizienz nicht in ausreichendem Maße adressiert werden. Für die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen bedeutet dies aus ingenieurfachlicher Perspektive eine potenzielle Lücke zwischen regulatorischem Anspruch und praktischer Wirkung.

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Eine unzureichende nationale Umsetzung kann dazu führen, dass Einsparpotenziale nicht ausgeschöpft werden und Investitionsentscheidungen im Gebäudesektor sowie in der technischen Infrastruktur weniger zielgerichtet erfolgen.

Nachweisführung und Qualifikationsanforderungen

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Anforderungen an die fachliche Qualifikation im Kontext von Förderprogrammen. Der Gesetzentwurf knüpft die Nachweisführung maßgeblich an die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die sogenannte dena-Liste.

Die Bundesingenieurkammer fordert hier eine konsequente Öffnung. Neben der Eintragung in die dena-Liste sollten auch andere gleichwertige Qualifikationen anerkannt werden, insbesondere solche, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts bestätigt sind. Aus fachlicher Sicht würde eine solche Öffnung dazu beitragen, vorhandene Kompetenzen besser zu nutzen und den Zugang zu Förderprogrammen breiter aufzustellen.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie andere Fachkräfte im Bereich Energieeffizienz ist dies von hoher Relevanz. Eine zu enge Definition der Qualifikationsnachweise kann dazu führen, dass qualifizierte Fachpersonen von der Mitwirkung an geförderten Maßnahmen ausgeschlossen werden, obwohl sie über die erforderliche Expertise verfügen.

Einordnung für die Praxis

Für die Ingenieurpraxis ergeben sich mehrere Implikationen. Zum einen ist weiterhin mit Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen, da der Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt ist. Zum anderen sollten sich planende und beratende Fachpersonen frühzeitig mit möglichen Änderungen der Nachweis- und Förderbedingungen auseinandersetzen.

Die Diskussion um die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen zeigt zudem, dass die Frage der Qualitätssicherung im Bereich Energieeffizienz zunehmend differenziert betrachtet wird. Neben formalen Listen gewinnt die fachliche Vergleichbarkeit von Qualifikationen an Bedeutung.

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Die Stellungnahme der Bundesingenieurkammer verdeutlicht jedoch, dass aus Sicht der Ingenieurschaft Anpassungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf die Zielerreichung der Energieeffizienz als auch bei den Rahmenbedingungen für die fachliche Mitwirkung.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer wird über die weiteren Entwicklungen informieren und die Auswirkungen auf die Berufspraxis einordnen. Für Ingenieurinnen und Ingenieure empfiehlt es sich, die regulatorischen Änderungen aufmerksam zu verfolgen, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Nachweisführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen haben können.

>> Hier können Sie sich die Stellungnahme downloaden

©Jonathan W. Cohen | AdobeStock
©Jonathan W. Cohen | AdobeStock

Link per E-Mail teilen

Ihre Empfehlung wurde erfolgreich an versendet!

Leider ist ein Fehler beim Senden aufgetreten.

Energieeffizienzrichtlinie und nationale Umsetzung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Gesetzentwurf | Brandenburgische Ingenieurkammer